Der Gesetzentwurf Nr. 15376 sieht vor, dass Teilnehmer von Strafverfahren künftig auch dann elektronisch benachrichtigt werden können, wenn eine Zustellung per Post an ihrem Wohnsitz nicht möglich ist. Betroffen sind insbesondere Personen in den von Russland besetzten Gebieten oder in Russland selbst, die derzeit oft keine Ladungen erhalten.
Neben der elektronischen Zustellung erlaubt der Entwurf die Wiederaufnahme von Ermittlungen, die wegen der Besatzung eingestellt wurden. Auch die Verjährung von Straftaten soll in bestimmten Fällen nicht mehr zur Einstellung führen.
Zudem können von der Besatzungsmacht ausgestellte Dokumente für ungültig erklärt werden. Verurteilte, die ihre Strafe in besetzten Gebieten oder in Russland verbüßt haben, sollen nach ihrer Rückkehr eine spezielle Resozialisierung durchlaufen. Der Gesetzentwurf wurde am 9. Juni vom Parlament in erster Lesung unterstützt.
Quelle: 24tv.ua



