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Trade Republic: Rechtsstreit um Superzinsen beigelegt

Der Neobroker Trade Republic hat sich im Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg um sein Zinsangebot außergerichtlich geeinigt. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, stimmte Trade Republic zu, bestimmte Werbeformulierungen zu unterlassen.

Trade Republic: Rechtsstreit um Superzinsen beigelegt
Bild: images.handelsblatt.com

Der Neobroker Trade Republic hat sich im Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg um sein Zinsangebot außergerichtlich geeinigt. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, stimmte Trade Republic zu, bestimmte Werbeformulierungen zu unterlassen.

Der Vergleich beendet einen schwelenden Konflikt. Die Verbraucherzentrale hatte Trade Republic abgemahnt, weil der Broker Kundengelder teilweise in Geldmarktfonds anlegte, aber in der Werbung den Eindruck erweckte, die Einlagen seien vollständig durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt. Geldmarktfonds unterliegen nicht dieser Sicherung.

Niels Nauhauser, Leiter der Banken- und Altersvorsorge-Abteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, bestätigte die Einigung. Trade Republic habe zugesagt, bestimmte Formulierungen in der Werbung für das Zinsangebot nicht mehr zu verwenden. Konkret ging es um den Claim „Zinsen auf dein Cash, unbegrenzt“, der aus Sicht der Verbraucherschützer einen dauerhaft gültigen Zinssatz suggerierte. Tatsächlich passt Trade Republic den Zins an den Einlagenzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) an.

Der für Anfang dieser Woche angesetzte Verhandlungstermin am Landgericht Berlin II wurde abgesagt. Ein Gerichtssprecher erklärte, die Parteien hätten eine außergerichtliche Einigung mitgeteilt. Trade Republic selbst wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Die Webseite des Neobrokers wurde inzwischen angepasst: Dort heißt es nun, Kunden erhielten „Zinsen von Partnerbanken und Dividenden aus Geldmarktfonds“, und es wird auf das Marktrisiko hingewiesen.

Quelle: www.handelsblatt.com