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Bundestag kippt strenge Heizungsregeln – Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt

Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das den Weiterbetrieb und Neueinbau von Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt. Auch der Bundesrat stimmte zu.

Bundestag kippt strenge Heizungsregeln – Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt
Bild: Tagesschau

Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das den Weiterbetrieb und Neueinbau von Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt. Auch der Bundesrat stimmte zu.

Das neue Gesetz ersetzt die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Künftig sind auch neue Gas- und Ölheizungen erlaubt, sofern sie ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen – eine sogenannte Bio-Treppe: Ab Januar 2029 sind zehn Prozent fällig, ab 2030 fünfzehn Prozent, ab 2035 dreißig Prozent und ab 2040 sechzig Prozent. Ab 2045 müssen Heizungen komplett klimaneutral laufen, dann will Deutschland insgesamt CO2-neutral sein.

Vermieter, die weiter auf fossile Heizungen setzen, müssen sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Für bestehende Heizungen ist ab 2028 eine Grüngasquote von bis zu einem Prozent geplant – Details sind noch unklar. Die Regierung geht davon aus, dass die Klimaziele auch mit Biomethan, Bio-Öl oder Wasserstoff erreicht werden können.

Das Gesetz stößt auf scharfe Kritik. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte: „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“ Die Deutsche Umwelthilfe kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend nannte die Hitzewellen dieses Sommers „einen weiteren Weckruf für mehr Klimaschutz“ und warf der Regierung vor, die Klimakrise weiter anzuheizen. Unions-Fraktionsvize Sepp Müller begrüßte das Gesetz hingegen: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“

Quelle: Tagesschau