Die Bundespolizei hat ihre bisherigen Einschränkungen aufgehoben, wie aus einem Erlass des hessischen Innenministeriums hervorgeht. Bislang durften nur Straftäter und sogenannte Gefährder zur Identifizierung vorgeführt werden. Künftig gilt das für alle vollziehbar ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen – sofern sie männlich, volljährig und alleinstehend sind.
Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte auf Anfrage, der Bund habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“. Schwerpunkt des Landes bleibe die Abschiebung von Straftätern, doch werde Hessen auch von den erweiterten Möglichkeiten Gebrauch machen. Die Identifizierung erfolgt in Zusammenarbeit mit Vertretern der islamistischen Taliban-Regierung, die Reisedokumente ausstellen.
Der hessische Flüchtlingsrat äußerte sich besorgt über die Erweiterung des Personenkreises. „Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab“, erklärte die Organisation. „Jetzt aber sämtliche Einschränkungen, die bislang bestanden hatten, fallenzulassen und damit auch nicht vorbestrafte Afghanen zur Abschiebung freizugeben, ist unverantwortlich“. Die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger sagte, Abschiebungen nach Afghanistan würden schrittweise normalisiert. „Das verstößt aus meiner Sicht gegen menschenrechtliche Schutzvorschriften.“ Hessens Innenminister Poseck betonte indes, wer ausreisepflichtig sei, müsse das Land verlassen. „Die Ausreisepflicht steht auch erst am Ende eines langen rechtsstaatlichen Verfahrens“, erklärte der CDU-Politiker.
Quelle: www.tagesspiegel.de



