Der 74-Jährige, der in den Neunzigerjahren als Flüchtling nach Deutschland kam, hatte gegen den Widerruf seines Abschiebeverbots geklagt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte die Aufhebung mit der Auflösung der PKK begründet. In der mündlichen Verhandlung stellte das Gericht klar, dass die Menschenrechtssituation in der Türkei für mutmaßliche Terrorbeteiligte weiterhin mangelhaft sei.
Der Vorsitzende Richter Dirk Schäfers erklärte, das Gericht gehe zwar von einer erheblichen Verstrickung des Klägers in die PKK aus, etwa durch Kampfbeteiligung. Entscheidend sei aber, ob sich die Foltergefahr im Zielland dauerhaft verbessert habe. Der Reformprozess in der Türkei stehe noch am Anfang, so Schäfers.
Angesichts der deutlichen Worte des Gerichts und des Gesundheitszustands des Klägers zog das Bamf den Widerruf noch im Gerichtssaal zurück. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Die türkische Regierung wirft dem Mann PKK-Mitgliedschaft und sechsfachen Mord vor; 1992 drohte ihm dort die Todesstrafe.
Quelle: www.zeit.de



