Die rheinland-pfälzische Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) schlägt eine Änderung des Mietrechts vor, um Mieter besser vor Hitze zu schützen. Sie könne sich vorstellen, dass es Mietern erleichtert wird, Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten, sagte sie der Rheinischen Post. Bei baulichen Veränderungen brauche es klare und praktikable Regelungen für Mieter und Vermieter.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) betonte im Morgenmagazin von ARD und ZDF, strengere Hitzeschutzvorgaben im Baugesetzbuch stünden nicht im Widerspruch zu schnellerem Wohnungsbau. Hitzegerechte Stadtentwicklung sei eine Frage guter Planung, etwa durch schattige Plätze und Bäume. Bei guter Planung sei dies „gar nicht so viel teurer“, erst das Nachrüsten werde „richtig teuer“.
Beide Ministerinnen halten eine Verankerung des Klimaschutzes als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden im Grundgesetz für notwendig. „Damit würde es für den Bund einfacher, Länder und Kommunen dauerhaft beim Hitzeschutz zu unterstützen“, sagte Hubig. Die Union zeigt sich bislang skeptisch; Staatsminister Philipp Amthor sieht keine Notwendigkeit für eine Grundgesetzänderung.
Das Kabinett befasst sich kommende Woche auf Schloss Neuhardenberg mit dem Thema Hitze- und Klimaanpassung. Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig, wofür die Koalition Stimmen von Grünen und Linken bräuchte.
Quelle: Tagesschau



