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Einkommensteuerreform: Kabinett beschließt Entlastungen

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ihre Einkommensteuerreform beschlossen. Der Entwurf sieht Entlastungen von zehn Milliarden Euro vor, stößt aber auf Kritik aus der Opposition und Unstimmigkeiten in der Koalition.

Einkommensteuerreform: Kabinett beschließt Entlastungen
Bild: zdfheute.de

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ihre Einkommensteuerreform beschlossen. Der Entwurf sieht Entlastungen von zehn Milliarden Euro vor, stößt aber auf Kritik aus der Opposition und Unstimmigkeiten in der Koalition.

Der Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform sieht vor, den Grundfreibetrag im kommenden Jahr auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro anzuheben. Auch das Kindergeld soll bis 2028 um monatlich 23 Euro pro Kind steigen, die Kinderfreibeträge werden von 9.756 auf 10.056 Euro im nächsten Jahr und später auf 10.236 Euro erhöht. Zudem ist geplant, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro anzuheben und den Spitzensteuersatz erst ab einem Einkommen von 70.600 Euro greifen zu lassen.

Kritik kommt unter anderem aus dem Wirtschaftsministerium: In einem Schreiben eines Staatssekretärs, das der Machtwechsel-Podcast veröffentlichte, ist von einer „heimlichen Steuererhöhung“ die Rede. Auch im Finanzministerium hatte man sich offenbar mehr erhofft – Vorschläge für weitergehende Entlastungen scheiterten an der fehlenden Einigung in der Koalition. Die Opposition spricht von einer „Placebo-Reform“ (Die Linke), von „Trippelschritten“ (AfD) und einer „Mogelpackung“ (Grüne).

Steuerexperte Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mahnt, dass die Entlastungen durch steigende Sozialversicherungsbeiträge teilweise aufgezehrt würden. Auch die kalte Progression werde nicht vollständig ausgeglichen. Das Finanzministerium rechnet vor, dass eine Familie mit zwei Einkommen von je 5.000 Euro brutto und zwei Kindern 2028 insgesamt 678 Euro entlastet wird – ohne Kinder sind es nur 384 Euro.

Quelle: www.zdfheute.de