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Bundesverfassungsgericht mahnt Bundestag zu schnellerer Wahlprüfung

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag ermahnt, Einsprüche gegen die Bundestagswahl 2025 zügiger zu bearbeiten. Bisher wurden nur 450 von 1.041 Einsprüchen erledigt.

Bundesverfassungsgericht mahnt Bundestag zu schnellerer Wahlprüfung
Bild: Tagesschau

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag ermahnt, Einsprüche gegen die Bundestagswahl 2025 zügiger zu bearbeiten. Bisher wurden nur 450 von 1.041 Einsprüchen erledigt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Bundestag an seine Pflicht erinnert, Einsprüche gegen die Bundestagswahl 2025 schneller zu prüfen. In einer Entscheidung verwiesen die Richter auf die bisherige Bilanz: Von insgesamt 1.041 Einsprüchen seien erst 450 bearbeitet worden. Der Vorgänger-Bundestag habe in vergleichbarer Zeit über etwa 2.000 Einsprüche entschieden.

Konkret verwarf das Gericht einen Einspruch, der die Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl 2025 betraf. Die Beschwerde sei nicht statthaft, weil der Bundestag noch nicht darüber entschieden habe. Inhaltlich äußerte sich Karlsruhe kaum zur Sperrklausel, die vorsieht, dass nur Parteien mit mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen.

Das Gericht kritisierte zudem die Zusammensetzung des Wahlprüfungsausschusses: Obwohl der Bundestag im März 2025 erstmals zusammengetreten sei, seien die Mitglieder erst drei Monate später gewählt worden. Einen zwingenden Grund dafür erkenne das Gericht nicht. Die Wahlprüfung dürfe ihren Zweck nicht verfehlen, nämlich die Legitimation des Parlaments abzusichern.

Quelle: Tagesschau