Mo., 26 Okt. 2026 Kyjiw 14:34Berlin 13:34London 12:34 UKR / DE / EN

Kreisklinik Groß-Gerau verklagt den Bund auf 1,7 Millionen Euro

Das Landgericht Darmstadt verhandelt erstmals mündlich über die Schadensersatzklage der Kreisklinik Groß-Gerau gegen die Bundesrepublik. Die Klinik sieht in den Vergütungsregeln eine rechtswidrige Unterfinanzierung.

Kreisklinik Groß-Gerau verklagt den Bund auf 1,7 Millionen Euro
Symbolbild: Neo Lee / Pexels

Das Landgericht Darmstadt verhandelt erstmals mündlich über die Schadensersatzklage der Kreisklinik Groß-Gerau gegen die Bundesrepublik. Die Klinik sieht in den Vergütungsregeln eine rechtswidrige Unterfinanzierung.

Die Kreisklinik Groß-Gerau verlangt von der Bundesrepublik Deutschland rund 1,7 Millionen Euro Schadensersatz für das Jahr 2023 – über diese Klage verhandelt das Landgericht Darmstadt am Mittwoch, 28. Oktober, erstmals mündlich, wie medconweb.de berichtet. Die Klinik sieht in den geltenden Vergütungsregeln einen Verstoß gegen gesetzliche und europarechtliche Verpflichtungen.

Eingereicht wurde die Klage im März 2024, sie richtet sich gegen die Bundesrepublik. Vertreten wird das Haus durch Geschäftsführerin Prof. Dr. Erika Raab. Nach ihrer Argumentation können Krankenhäuser tarifbedingte Personalmehrkosten sowie steigende Sach- und Energiekosten über die geltenden Vergütungsmechanismen nicht ausreichend refinanzieren. Das Krankenhaus beruft sich unter anderem auf europarechtliche Grundsätze zur Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.

Raab hatte die Geschäftsführung des Kreisklinikums im hessischen Groß-Gerau 2019 übernommen. Eine ihrer ersten Aufgaben war es, das kräftig verschuldete 220-Betten-Haus nach einem Beschluss des Aufsichtsrats in die Insolvenz zu führen und anschließend bei null wieder anzufangen, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt. Sie rechnete durch, wie die Klinik umgebaut werden müsste, wie viele Beschäftigte und Betten es sein dürfen, damit der Betrieb rentabel ist – mit dem Ergebnis, dass dieses Ziel mit den geltenden Gesetzen unmöglich zu erreichen sei.

Ob die geltend gemachten Finanzierungsmängel tatsächlich einen staatlichen Schadensersatzanspruch begründen, ist gerichtlich noch nicht entschieden. Ein Urteil muss nach Angaben von medconweb.de nicht schon am ersten Verhandlungstag fallen.

Begleitet wird der Termin vom Bündnis Klinikrettung. Für Dienstag, 27. Oktober, 10.00 bis 10.45 Uhr, ist eine Online-Pressekonferenz angekündigt, an der neben Raab der Arzt und Autor Dr. Thomas Strohschneider teilnimmt; vorgestellt werden sollen die rechtlichen Hintergründe der Klage, die wirtschaftlichen Folgen des Fallpauschalensystems und mögliche Konsequenzen für die Krankenhausversorgung. Am Mittwoch will das Bündnis ab 12.00 Uhr vor dem Landgericht Darmstadt Unterschriften einer Petition für eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung und die Abschaffung der DRG-Fallpauschalen an Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums übergeben. Die Forderung nach Abschaffung des DRG-Systems ist eine politische Position des Bündnisses; unmittelbarer Gegenstand der Klage ist der Schadensersatzanspruch wegen der aus Sicht der Klinik rechtswidrig unzureichenden Finanzierung.

Quellen

EuroPulse auf Telegram: die wichtigsten Nachrichten kurz und auf Ukrainisch →