Stand: 26. Oktober 2026. Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz (beide SPD) haben ihren Entwurf für den „Gebäudetyp E“ vorgelegt – das Gesetz, mit dem Bauen in Deutschland einfacher und billiger werden soll. Nach Angaben der Ministerien lassen sich die Gebäudekosten um 10 bis 15 Prozent senken; Grundlage sind Auswertungen von Pilotprojekten. Der Entwurf ist laut dpa aber innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt, Länder und Verbände dürfen sich jetzt äußern. In Kraft treten könnte das Gesetz frühestens Mitte 2027.
Zuvor berichtet: Noch am 16. Oktober hatten wir beschrieben, warum das Vorhaben in der Regierung festhing. Der Streit ging um Haftung und Verbraucherschutz; ob er gelöst ist, geht aus den bisher bekannten Details nicht hervor.
Der Kern ist juristisch, nicht technisch. Heute gelten bei einem Bauvertrag die „anerkannten Regeln der Technik“, im Alltag meist DIN-Normen. Wer davon abweicht, etwa bei Schallschutz oder Ausstattung, riskiert den Vorwurf eines Baumangels – selbst dann, wenn Bauherr und Firma die Abweichung ausdrücklich wollten. Deshalb bauen Planer lieber teuer und sicher. Der Entwurf ändert das Bauvertragsrecht: Wenn alle Beteiligten zustimmen, dürfen sie von Standards abweichen, die gesetzlich nicht zwingend sind. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt alles, wie es ist. Als Beispiele nennt die dpa dünnere Decken, weniger Steckdosen, niedrigere Raumhöhen und den Verzicht auf einen Handtuchtrockner. Brandschutz, Statik, Belüftung und Belichtung bleiben Pflicht.
Hubertz sagte dazu: „Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum.“ Hubig will nach eigener Darstellung Rechtssicherheit für beide Vertragsseiten schaffen.
Wie viel Ersparnis ist realistisch?
Die 10 bis 15 Prozent sind eine Ministeriumsschätzung, kein Marktergebnis. Branchenverbände hatten zuvor mit bis zu 25 Prozent bei derzeit rund 4.500 Euro pro Quadratmeter gerechnet; das waren Verbandszahlen, keine unabhängige Prognose. Rechnet man mit 250.000 Euro Baukosten für ein Haus, wären 10 bis 15 Prozent 25.000 bis 37.500 Euro. Ob das beim Käufer oder Mieter ankommt, hängt davon ab, ob Bauträger Einsparungen weitergeben – das regelt das Gesetz nicht. Grundstückspreise, Zinsen und Genehmigungsdauer bleiben ohnehin unberührt. Die Bauzinsen und Materialkosten steigen laut dpa derzeit wieder; die Genehmigungen zogen dagegen an: Von Januar bis August wurden 169.400 Wohnungen genehmigt, gut 12 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Mehrere Hunderttausend Wohnungen fehlen weiterhin.
Die Immobilienwirtschaft hatte die Eckpunkte vom November 2025 begrüßt. Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbands BFW, sprach von „E, wie endlich“; der Rechtsgutachter Michael Halstenberg sah „bemerkenswerten Fortschritt“, mahnte aber offene Fragen zu Reichweite und Auslegung der neuen Begriffe an. In Bayern testet die Architektenkammer das Konzept seit Dezember 2023 in Pilotprojekten.
Unsere Einschätzung: Für Käufer entsteht ein neuer Zwang zum Genaulesen. Wer weniger Komfort akzeptiert, muss im Vertrag klar erkennen können, worauf verzichtet wird – sonst verlagert sich der Streit nur von der Baustelle ins Kleingedruckte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird im Verfahren vor allem über diese Transparenzfrage gestritten. Für Mieter ändert sich vorerst nichts: Mindeststandards der Wohnung bleiben, und vor 2027 wird kein Neubau nach dem neuen Recht fertig.
Quellen: dpa, dpa/Das Gelbe Blatt, Handelsblatt, BFW, Bayerische Architektenkammer



