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Mietpreisbremse in Hessen nach Gerichtsurteil unwirksam

Das Amtsgericht Frankfurt hat die Mietpreisbremse in Hessen für nicht anwendbar erklärt, weil die zugrundeliegende Mieterschutzverordnung auf veralteten Daten beruht. Wie die FAZ berichtet, betrifft die Entscheidung das gesamte Bundesland.

Mietpreisbremse in Hessen nach Gerichtsurteil unwirksam
Bild: media0.faz.net

Das Amtsgericht Frankfurt hat die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt. Grund sei eine fehlende Rechtsgrundlage: Die hessische Mieterschutzverordnung beruhe auf veralteten Daten und genüge nicht den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, heißt es in dem Urteil. Die Entscheidung hat laut FAZ Auswirkungen auf das gesamte Bundesland.

Die Mieterschutzverordnung der Landesregierung listet 49 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt auf, in denen die Mietpreisbremse galt. Ohne diese Verordnung entfällt nicht nur die Begrenzung bei Neuvermietungen, sondern auch die Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen: Statt maximal 15 Prozent Mieterhöhung in drei Jahren sind nun 20 Prozent erlaubt. Zudem verkürzt sich die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen von acht auf drei Jahre, und Gemeinden fehlt die Grundlage, gegen Wohnungsleerstand vorzugehen.

Die Eigentümervereinigung Haus & Grund sieht sich bestätigt. Geschäftsführer Gregor Weil warnte vor „Unruhe in die Beziehung zwischen Vermietern und Mietern“. Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, sprach von einer „Ohrfeige für Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD)“. Mieterschützer zeigen sich besorgt: Rolf Janßen, Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Frankfurt, rechnet mit stärkeren Mieterhöhungen und fordert die Politik zum schnellen Handeln auf. Das Urteil gilt zunächst nur für den Einzelfall, hat aber nach Einschätzung von Haus & Grund eine „enorme Strahlwirkung für ganz Hessen“.

Quelle: www.faz.net