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Bundestag beschließt Recht auf Reparatur für Elektrogeräte

Der Bundestag hat ein Recht auf Reparatur für zahlreiche Elektrogeräte beschlossen. Hersteller müssen künftig ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis reparieren.

Bundestag beschließt Recht auf Reparatur für Elektrogeräte
Bild: cdn.prod.www.spiegel.de

Das neue Gesetz verpflichtet Hersteller, ihre Produkte unabhängig von der Produktgarantie zu reparieren. Zudem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein, dass eine Reparatur möglich ist – etwa durch austauschbare Akkus. Entscheiden sich Verbraucher für eine Reparatur statt für einen Neukauf, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.

Betroffen sind unter anderem Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Mobiltelefone, Tablets, Drucker, E-Bikes und E-Roller. Für Smartphones müssen Ersatzteile mindestens sieben Jahre nach Produktionsende verfügbar sein, bei Waschmaschinen und Trocknern zehn Jahre. Die Regelung soll spätestens zum 31. Juli dieses Jahres in Kraft treten.

Der Bitkom-Verband lobte die Vorteile für Verbraucher und Umwelt. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte: „Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen.“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Neuregelung, forderte aber zusätzlich einen von Herstellern finanzierten Reparaturbonus.

Die Industrie hatte das Gesetz zuvor scharf kritisiert. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnte vor Rechtsunsicherheit durch „unklare Formulierungen“ und Vorgaben, die „in der Praxis kaum umsetzbar“ seien.

Quelle: www.spiegel.de