Bislang konnten Autofahrer Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auf andere Personen übertragen – etwa durch private Strohmänner oder gewerbliche Agenturen, die im Internet ihre Dienste anboten. Der Gesetzgeber schafft nun mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Abhilfe: Ab Juli ist die Täuschung von Behörden über die Verantwortlichkeit für Verkehrsverstöße ausdrücklich verboten. Wer solche Dienste anbietet oder vermittelt, muss mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro rechnen.
Das Geschäftsmodell war einfach: Wer Punkte oder ein Fahrverbot vermeiden wollte, suchte über Vermittler eine Person, die den Verstoß gegen Bezahlung auf sich nahm. Der tatsächliche Fahrer leitete den Anhörungsbogen an den Vermittler weiter, der einen passenden Strohmann organisierte. So landeten Bußgeld, Punkte und Fahrverbote nicht beim eigentlichen Fahrer. Kritiker, darunter der ADAC, bemängelten die negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, da Wiederholungstäter ungeschoren davonkamen.
Der neue § 4c StVG stellt die Täuschung von Behörden über die Verantwortlichkeit für Verkehrsverstöße unter Strafe. Damit wird das Fahreignungsregister in Flensburg gestärkt, das eigentlich dazu dient, auffällige Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu erkennen und zu bestrafen. Ob der bislang florierende Markt damit verschwindet, bleibt abzuwarten.
Quelle: t3n.de



