Stand: 28. Oktober 2026. Der Bundestag hat die Einkommensteuerreform 2027 am 8. Oktober in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen. Beschlossen ist noch nichts, doch die Eckdaten stehen im Regierungsentwurf. Was davon landet auf Ihrer Gehaltsabrechnung, und wo kostet die Reform Geld?
Wer bekommt mehr?
Vor allem Familien. Das Kindergeld steigt laut Entwurf von 259 auf 267 Euro im Monat, 2028 auf 272 Euro; die Kinderfreibeträge wachsen von 9.756 auf 10.056 Euro (2028: 10.236). Der Grundfreibetrag klettert von 12.348 auf 12.564 Euro, 2028 auf 12.900 Euro. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den das Finanzamt ohne Belege anerkennt, soll von 1.230 auf 1.430 Euro steigen. Wer sonntags oder an Feiertagen arbeitet, kann steuerfreie Zuschläge künftig auf einen Stundenlohn von bis zu 75 statt 50 Euro berechnen lassen; für Nachtarbeit bleibt es bei 50 Euro.
Das Finanzministerium rechnet für 2028 Beispiele vor: Eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto und zwei Kindern sparen zusammen rund 632 Euro im Jahr, eine Alleinerziehende mit 2.800 Euro brutto und zwei Kindern rund 468 Euro, eine Einzelperson mit 5.000 Euro brutto rund 192 Euro. Die Kanzlei Ecovis weist darauf hin, dass der größte Teil davon aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen stammt: Die reine Tarifentlastung liege für mittlere und höhere Einkommen bei gut 100 Euro (2027) beziehungsweise knapp 170 Euro (2028) im Jahr.
Was wird teurer?
Die Gegenfinanzierung trifft Alltägliches. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent, die maximale Ermäßigung von 1.200 auf 900 Euro im Jahr. Wer jährlich 6.000 Euro für Renovierung und Reparaturen zahlt, behält dann 300 Euro weniger. Die Pauschalsteuer auf Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent; sie zahlt der Arbeitgeber – bei 600 Euro Monatslohn 360 statt 144 Euro im Jahr. Für Minijobber selbst ändert sich am Netto nichts, doch die Stelle wird für Betriebe teurer. Das ist unsere Einschätzung, keine Zusage der Betriebe. Dazu kommt ein 47-Prozent-Satz ab 280.000 Euro, der 45-Prozent-Satz greift schon ab 250.000 Euro.
Im Jahressteuergesetz 2026, das parallel beraten wird, stehen zwei Punkte, die viele betreffen: Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen steigen von 0,15 auf 0,3 Prozent im Monat, und wer ein ELSTER-Konto hat, soll den Steuerbescheid ab 2027 elektronisch erhalten.
Wie sicher ist das alles?
Nicht sicher. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) verteidigt die Reform als „richtige Prioritäten im Rahmen des Möglichen“. Fritz Güntzler (CDU/CSU) nennt die Entlastung groß, würde aber lieber die kalte Progression voll ausgleichen. Die AfD spricht von einer versteckten Steuererhöhung, die Linke hält die Entlastung für zu klein. Wirtschaftsverbände wie die DIHK protestieren gegen höhere Spitzensätze und die Minijob-Steuer, wie ein Fachbeitrag im NWB-Experten-Blog festhält. Der Bundesrat muss zustimmen, Änderungen sind wahrscheinlich.
Unsere Einschätzung: Beim Kindergeld und den Freibeträgen ist ein Scheitern unwahrscheinlich, weil sie auf dem Existenzminimumbericht beruhen. Bei Handwerkerbonus und Minijob-Pauschale sind Korrekturen gut möglich. Wer 2027 größere Handwerkerarbeiten plant, sollte Rechnungen erst nach dem Beschluss terminieren. Unseren Überblick zum Kindergeld finden Sie hier.
Quellen: Bundesregierung, Bundestag, Ecovis, NWB-Experten-Blog



