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Schnee in München: Wer muss vor dem Haus räumen?

Ab 7 Uhr muss der Gehweg frei sein – aber nicht für jeden. Wer in München räumen muss, womit gestreut werden darf und was im Mietvertrag stehen muss.

Schnee in München: Wer muss vor dem Haus räumen?
Symbolbild: https://kaboompics.com/ / Pexels

Ab 7 Uhr muss der Gehweg frei sein – aber nicht für jeden. Wer in München räumen muss, womit gestreut werden darf und was im Mietvertrag stehen muss.

Der erste Schnee kommt in München meist früher, als man denkt – und mit ihm die Frage, wer vor dem Haus eigentlich schippen muss. Die Antwort hängt von der Adresse ab, vom Mietvertrag und davon, wo genau Sie wohnen.

Wohne ich innerhalb des Mittleren Rings? Dann hat der Winterdienst auf dem Gehweg mit Ihnen vermutlich nichts zu tun. Laut Infoblatt der Stadt sind Eigentümer innerhalb des Mittleren Rings und im Pasinger Kern befreit, weil die Stadt dort selbst räumt. Ob Ihre Straße dazugehört, regelt die Münchner Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung. Außerhalb dieses Gebiets müssen Eigentümer den Gehweg vor dem Grundstück räumen und streuen – oder einen Hausmeisterdienst damit beauftragen.

Bis wann muss der Weg frei sein? Werktags, Samstag eingeschlossen, spätestens um 7 Uhr; sonn- und feiertags um 8 Uhr. Danach gilt: so oft räumen und streuen, wie nötig, bis 20 Uhr. Eine Pflicht für die Nacht gibt es grundsätzlich nicht. Gemeint ist keine Schneise für zwei Personen: Der Bundesgerichtshof hält einen Streifen von etwa 1 bis 1,20 Metern für ausreichend. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein entsprechender Streifen am Fahrbahnrand freizuhalten.

Womit darf ich streuen? Mit Sand oder Splitt. Streusalz und andere ätzende Mittel sind in München verboten. Das ist eine häufige Falle für Leute, die den Reflex aus anderen Ländern mitbringen. Stiftung Warentest ergänzt: Der Schnee gehört nicht auf die Fahrbahn, in Rinnsteine oder vor Einfahrten, Haltestellen und Radwege.

Muss ich als Mieterin oder Mieter selbst ran?

Nur wenn es im Mietvertrag steht. Die Stadt weist darauf hin, dass die Pflicht wirksam nur durch den Vertrag selbst, einen gesondert unterschriebenen Zusatz oder eine Hausordnung als Vertragsbestandteil übertragen wird. Ein Zettel im Treppenhaus oder im Briefkasten reicht nicht. Fehlt eine solche Regelung, bleibt der Vermieter zuständig und kann einen Dienst beauftragen; die Kosten darf er über die Nebenkostenabrechnung umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Wer die Pflicht hat, hat sie auch im Urlaub, bei Krankheit und während der Arbeit – Sie müssen dann Ersatz organisieren. Ausnahmen für Ältere oder Kranke sind selten. Und auch wer delegiert, ist nicht ganz raus: Laut Stiftung Warentest bleibt der Eigentümer gegenüber den Mietern haftbar (BGH, VIII ZR 250/23, 6. August 2025) und soll kontrollieren, ob der Dienst wirklich kommt.

Was passiert, wenn jemand stürzt?

Dann können Verletzte Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld verlangen – bei bleibenden Schäden schnell hohe Summen. Ein Mitverschulden, etwa durch unpassende Schuhe, kürzt den Anspruch. Bußgelder nach der Verordnung zahlt keine Haftpflichtversicherung; die Höhe nennt keine unserer Quellen. Eine private Haftpflicht deckt zivilrechtliche Ansprüche, ersetzt aber nicht die Pflicht zu räumen.

Unsere Einschätzung: Der Streit entsteht fast immer an einer Stelle – dem Mietvertrag, den kaum jemand nach dem Einzug noch einmal liest. Wer in den nächsten Wochen einen Blick in die Hausordnung wirft und im Zweifel beim Vermieter nachfragt, erspart sich im Januar Ärger. Fragen zu Mietverträgen beantwortet die Mietberatung im Amt für Wohnen und Migration: Telefon 089 233-40200, mietberatung.soz@muenchen.de. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen: Stadt München, Stiftung Warentest, Abendzeitung München

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