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Waffenruhe oder Waffenstillstand: Was das Völkerrecht unterscheidet

Die Vereinbarung zwischen Israel und der Hisbollah ist eine Waffenruhe – eine vorübergehende Kampfpause. Völkerrechtlich verbindlicher wäre ein Waffenstillstand, der beste Ausgang ein Friedensvertrag.

Waffenruhe oder Waffenstillstand: Was das Völkerrecht unterscheidet
Bild: sueddeutsche.de

Israel und die libanesische Hisbollah-Miliz haben eine Waffenruhe vereinbart, auch wenn diese brüchig erscheint. Als Waffenruhe wird eine vorübergehende oder einstweilige Einstellung der Kampfhandlungen bezeichnet, sie ist kein völkerrechtlicher Begriff. In Kriegen dient diese Art Kampfpause beispielsweise dazu, Verwundete zu bergen oder Verhandlungen zu führen. Ein berühmtes Beispiel ist der inoffizielle „Weihnachtsfrieden“ im Ersten Weltkrieg 1914, bei dem deutsche, britische und französische Soldaten über die Feiertage die Waffen ruhen ließen – um bald danach wieder aufeinander zu schießen.

Waffenstillstand: verbindlicher und umfassender

Verbindlicher und umfassender ist dagegen der Waffenstillstand, den die Haager Landkriegsordnung in Artikel 36 regelt: „Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien.“ Im besseren Fall wird der bewaffnete Konflikt dann durch einen Friedensvertrag beendet. Manchmal bleibt es aber beim Waffenstillstand. Der Korea-Krieg zwischen dem kommunistischen Norden und dem von einer U.S.-geführten UN-Allianz unterstützten Südkorea wurde 1953 durch einen Waffenstillstand beendet, dem nie ein Friedensvertrag folgte.

Quelle: www.sueddeutsche.de