Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion geantwortet: Pauschale Vorschriften für Pufferbatterien oder Notstromaggregate an Mobilfunkstandorten lehnt die Exekutive ab. Eine bundeseinheitliche Mindestkapazität sei je nach Standort oft nur teilweise oder gar nicht umsetzbar, argumentiert das Ministerium.
Stattdessen bleibt es beim Prinzip der Eigenverantwortung der Netzbetreiber im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Bei der Notstromversorgung müssten stets die technische Machbarkeit am konkreten Standort und die Gesamtkosten abgewogen werden. Vollzugsdefizite der Mobilfunkanbieter beim Berliner Blackout sieht der Bund nicht: Anhörungen hätten ergeben, dass die Betreiber ihren gesetzlichen Pflichten vollumfänglich nachgekommen seien.
Hintergrund ist der mehrtägige Stromausfall im Berliner Südwesten Anfang Januar. Nach einem Anschlag auf eine Kabelbrücke am Kraftwerk Lichterfelde saßen rund 100.000 Menschen tagelang ohne Strom. In Steglitz-Zehlendorf brach auch das Mobilfunknetz zusammen, da viele Sendemasten nur über einen Batteriepuffer für etwa 30 Minuten verfügten. Eine Expertenkommission des Berliner Senats hatte daraufhin gefordert, dass Mobilfunkstandorte einen Stromausfall von mindestens 72 Stunden eigenständig überstehen müssen.
Ganz folgenlos bleibt das Ereignis nicht: Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überarbeiten derzeit die Sicherheitskataloge zur Stärkung der Krisenkommunikation. Parallel prüft die Bundesregierung im Rahmen der laufenden TKG-Novelle, ob gesetzliche Anpassungen nötig sind.
Quelle: www.heise.de



