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E-Scooter: Vermieter haften künftig bei Unfällen

Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Haftung von E-Scooter-Vermietern erweitert. Geschädigte sollen künftig leichter Schadensersatz erhalten.

E-Scooter: Vermieter haften künftig bei Unfällen
Bild: cdn.prod.www.spiegel.de

Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Haftung von E-Scooter-Vermietern erweitert. Geschädigte sollen künftig leichter Schadensersatz erhalten.

Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Haftung von E-Scooter-Vermietern deutlich verschärft. Künftig müssen Betreiber von E-Roller-Flotten für Unfallkosten aufkommen, wenn der eigentliche Verursacher nicht belangt werden kann. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erläuterte: „Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden.“

Die Neuregelung führt eine verschuldensunabhängige Halterhaftung ein. Bei Unfällen mit parkenden Elektrorollern müssen Geschädigte nicht mehr nachweisen, dass ein Fahrer das Fahrzeug fehlerhaft abgestellt hat. Bislang blieben Betroffene oft auf ihren Kosten sitzen, weil E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen waren.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist die steigende Unfallzahl: Die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen stieg von rund 4000 im Jahr 2021 auf fast 8000 im Jahr 2024. Die neuen Regeln gelten jedoch nur für „selbst balancierende“ Fahrzeuge wie E-Scooter und Segways. Sitzrasenmäher und Elektromobile für Gehbehinderte sind ausgenommen.

Quelle: www.spiegel.de