Die Frage ist also nicht, ob sie diese einsetzen sollen. Sondern nur: bei wem sie diese einkaufen.
Wie nennt man es, wenn die Polizei jahrzehntelang im Dunkeln tappt, weil sie eine ehemalige RAF-Terroristin nicht aufspüren kann, obwohl die mitten in Berlin lebt – und dann kommt ein Journalist daher, mit einem Computerprogramm für schnöde 17,99 Euro und löst den Fall in einer halben Stunde? So war es im Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette. Der Journalist hier war der Kanadier Michael Colborne von der Rechercheplattform Bellingcat. Er nutzte das Gesichtserkennungsprogramm Pimeyes, um mal kurz das Internet zu durchsuchen. Et voilà – ein Treffer. Die ehemalige RAF-Terroristin, die unter falschem Namen lebte, war auf Facebook zu finden.
Klar ist: Die Technik ist da, sie ist günstig und sie funktioniert. Die Polizei sollte sie nutzen dürfen. Die Debatte muss sich also nicht um das Ob drehen, sondern um das Wie. Wer liefert die Software? Zu welchen Konditionen? Und wie wird der Datenschutz gewahrt?
Gegner der Gesichtserkennung warnen vor einem Überwachungsstaat. Diese Sorge ist ernst zu nehmen. Doch die Alternative ist nicht Freiheit, sondern Ohnmacht der Ermittler. Wenn ein Journalist mit einem 17,99-Euro-Programm mehr erreicht als die gesamte Polizei, dann stimmt etwas nicht mit der Ausstattung der Sicherheitsbehörden.
Die Politik muss jetzt handeln: Die Polizei braucht klare Regeln für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware – und das Budget, um sie einzukaufen. Nicht bei dubiosen Anbietern, sondern bei zertifizierten, datenschutzkonformen Firmen. Der Fall Klette ist ein Lehrstück: Wer die falschen Werkzeuge hat, verliert Zeit. Und Zeit kann im Kampf gegen Terror und Schwerstkriminalität über Leben und Tod entscheiden.
Quelle: www.sueddeutsche.de



