Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Sexualstrafrecht über das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ auch für Erwachsene verschärfen. „Ich bin der Überzeugung, dass wir jetzt einen weiteren Schritt gehen müssen, zu einer Regelung nach dem Prinzip ‚Nur Ja heißt Ja‘“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ laut einem am Dienstag, 3. November, veröffentlichten Bericht. „Die gesetzliche Regelung dafür möchte ich noch in diesem Jahr auf den Weg bringen.“
Zehn Jahre nach Einführung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ reicht der Ministerin die geltende Rechtslage nicht mehr. Im November 2016 war ein Reformgesetz in Kraft getreten, das sexuelle Handlungen unter Strafe stellt, wenn sie „gegen den erkennbaren Willen“ einer Person vorgenommen werden. „Es gibt Fälle, in denen die Betroffenen nicht in der Lage sind, ihren entgegenstehenden Willen zu äußern – zum Beispiel wenn sie in eine Art Schockstarre fallen“, sagte Hubig. „Auch in solchen Fällen kann eine strafwürdige Vergewaltigung vorliegen. Schweigen bedeutet keine Zustimmung.“ Sexuelle Handlungen müssten einvernehmlich sein, so die Ministerin weiter, „das muss sich aus meiner Sicht auch im Gesetz widerspiegeln“.
Erst am Montag vor dem Bericht hatte Hubig einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Anpassungen am Vergewaltigungstatbestand vorsieht. Nun bekräftigte sie, dass ein weiterer Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht folgen soll. „Ich werde den Regierungsfraktionen schon bald einen Gesetzentwurf vorlegen“, sagte sie der Zeitung.
In der Koalition von Union und SPD herrsche bereits Einigkeit über ein „Nur Ja heißt Ja“ für Minderjährige. „Ich bin der Auffassung, dass wir keine Altersunterschiede machen sollten, sondern dass wir die gleiche Regelung auch für Erwachsene brauchen“, stellte Hubig klar. Auch dafür sehe sie schon viel Unterstützung. „Beim Thema Gewaltschutz bewegt sich politisch gerade sehr viel. Es gibt eine breite Überzeugung, dass wir hier als Regierung viel erreichen können – und auch erreichen müssen. Gewalt ist kein Schicksal, das Frauen einfach hinnehmen müssen.“



