Sa., 07 Nov. 2026 Kyjiw 17:56Berlin 16:56London 15:56 UKR / DE / EN

Geleakte AfD-Mails: Was sie für ein Verbot wirklich wert sind

Hubig will die geleakten AfD-Mails in die Verbotsprüfung einbeziehen. Juristisch geht das – ein Selbstläufer wird ein Verfahren dadurch aber nicht.

Geleakte AfD-Mails: Was sie für ein Verbot wirklich wert sind
Archivfoto: Tobias Helfrich / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Hubig will die geleakten AfD-Mails in die Verbotsprüfung einbeziehen. Juristisch geht das – ein Selbstläufer wird ein Verfahren dadurch aber nicht.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die geleakten E-Mails der AfD in die Prüfung eines Parteiverbots einbeziehen – sofern sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei liefern. „Auch die E-Mails könnten also wohl herangezogen werden, wenn sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD liefern“, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Regierung müsse „ernsthaft und systematisch prüfen“, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen. Und: „Wenn ein Antrag konkrete Erfolgsaussichten hat, dann muss er auch gestellt werden.“

Um welches Material geht es? Unbekannte haben nach eigenen Angaben rund 421.000 AfD-E-Mails ins Netz gestellt. Laut ZDF umfasst der Datensatz mehr als 50.000 Anhänge und etwa 300 Gigabyte, darunter Kontoauszüge, Spendeninformationen und Sitzungsprotokolle; betroffen sind unter anderem Postfächer von Leif-Erik Holm und Alexander Gauland. Die AfD bestätigt einen Hackerangriff auf einen Hosting-Anbieter und hat Anzeige erstattet. Sie spricht von wenigen, meist lange ungenutzten Postfächern. Die Echtheit ist nicht unabhängig bestätigt; ZDF frontal wertet die Daten gemeinsam mit dem Netzwerk OCCRP aus. Vieles, was bisher auftauchte, war schon öffentlich bekannt.

Darf der Staat gestohlene Mails verwenden?

Grundsätzlich ja, sagt der Staats- und Verfassungsrechtler Markus Ogorek in einem Interview mit beck-aktuell (30. Oktober): Wenn der Staat an der rechtswidrigen Beschaffung nicht beteiligt war, schließe sie die Verwendung nicht automatisch aus. Jede Mail müsse aber einzeln gewogen werden – gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) und die Parteienfreiheit (Art. 21 GG). Eine gefälschte Mail mache nicht den ganzen Datensatz unbrauchbar, doch das Risiko für ein Verfahren nennt Ogorek „groß“. Auch das Alter spielt eine Rolle: „Eine Information hat also kein Verfallsdatum“, aber eine Einzelmeinung von früher wiegt in einem Verfahren, das auf aktuelle und künftige Gefahren zielt, weniger. Sollte sich doch eine staatliche Beteiligung am Hack zeigen, würde sich das ändern; Belege dafür gibt es bisher nicht, den Einwand der AfD hält Ogorek für eine „Nebelkerze“.

Warum Mails allein kein Verbot tragen

Das Bundesverfassungsgericht lehnte 2017 das NPD-Verbot einstimmig ab: Die Ziele der Partei seien verfassungswidrig, es fehle aber „(derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht“, dass sie erreicht werden könnten. Bei einer Partei von AfD-Größe sei dieser Punkt laut Ogorek kaum das Problem. Schwerer wiegt die Zurechnung: Äußerungen einzelner Mitglieder genügen nicht, die Partei muss insgesamt von verfassungsfeindlichen Zielen geprägt sein. Genau daran scheiterte das Bundesamt für Verfassungsschutz zuletzt: Am 26. Februar 2026 untersagte das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren vorerst, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Es sah einen „starken Verdacht“, konnte aber eine Prägung der Gesamtpartei nicht feststellen – und stützte sich nur auf öffentliche Quellen. Die Hauptsache ist offen; bundesweit gilt die AfD weiter als Verdachtsfall.

Die Mails könnten diese Lücke füllen – oder sie vergrößern. Zeigen sie, dass die Führung radikale Positionen deckt, stärken sie einen Antrag. Zeigen sie, dass sie gegen Extremisten vorgeht, entlasten sie die Partei.

Wer entscheidet – und bis wann?

Einen Antrag können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG, § 43 BVerfGG). Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) regte am 8. September eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an: „Das Verbot einer politischen Partei kann nur der letzte Weg sein.“ Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) fordert sie, Hubig unterstützt die Idee. Die AfD-Spitze wertete das Kölner Urteil als Signal, dass man „eine Opposition auf diesem Wege nicht ausschalten kann“ (Tino Chrupalla); SPD und Linke wollen das Verfahren weiter verfolgen.

Unsere Einschätzung, mit mittlerer Sicherheit: Die Arbeitsgruppe, die Echtheitsprüfung der Daten und die Auswertung dauern Monate. Ein Antrag in den nächsten Wochen ist unwahrscheinlich; die Mails sind ein Baustein, kein Abkürzungsweg. Stand: 7. November 2026.

Quellen: Tagesspiegel/dpa, ZDFheute, beck-aktuell, Bundesverfassungsgericht, ZDFheute (VG Köln)

EuroPulse auf Telegram: die wichtigsten Nachrichten kurz und auf Ukrainisch →