Der Bund muss im laufenden Jahr 250 Millionen Euro zusätzlich für die Grundsicherung aufbringen. Das Arbeits- und Sozialministerium hat dafür eine überplanmäßige Ausgabe beantragt, wie aus einem Schreiben des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss hervorgeht, das dem „Tagesspiegel“ vorliegt und über das die „Welt“ am Freitag, 6. November, berichtet. Eigentlich sollte die im Sommer in Kraft getretene Reform des Bürgergelds die Ausgaben senken.
Für 2026 waren im Bundeshaushalt gut 28 Milliarden Euro für die monatlichen Regelsätze eingeplant, dazu 13 Milliarden Euro als Bundesanteil an Unterkunft und Heizung – den Rest tragen die Kommunen. Hinzu kommen gut 5 Milliarden Euro Verwaltungskosten und knapp 5 Milliarden Euro für die Eingliederung in Arbeit. Bei den beiden großen Posten läuft es nun anders als geplant: Für die Regelsätze wird mehr ausgegeben, für Unterkunft und Heizung weniger. Unterm Strich bleibt eine Mehrbelastung von 250 Millionen Euro.
Krankenkassen-Zusatzbeiträge treiben die Kosten
Als Gründe nennt das Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde (SPD) laut „Welt“ vor allem die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen: Deren Höhe sei nicht absehbar gewesen, die entsprechende Nachzahlung des Bundes deutlich höher ausgefallen als in den Vorjahren. Zudem verweist Rohde auf „ausgabensteigernde Rahmenbedingungen“ bei der Bundesbeteiligung an den Kosten für Wohnen und Heizung. Weil die Grundsicherung ein Rechtsanspruch der Betroffenen ist, bleibt dem Bund keine Wahl: Er muss die Zahlungen finanzieren.
Die Reform, mit der das Bürgergeld zur Grundsicherung umgebaut wurde, ist im Sommer in Kraft getreten. Die Union hatte damit ursprünglich Milliarden-Einsparungen versprochen. Das Arbeitsministerium hatte zuletzt darauf verwiesen, seit dem Sommer seien im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat rund 100 Millionen Euro pro Monat eingespart worden. Schon vor der aktuellen Meldung war allerdings absehbar, dass die Erwartungen weit über der tatsächlichen Wirkung des Gesetzes liegen: Der „Merkur“ berichtete am 24. Oktober unter Berufung auf die Bundestagsdrucksache 21/3541, die Bundesregierung selbst beziffere die Entlastung für 2026 auf 86 Millionen Euro und für 2027 auf 70 Millionen Euro – für 2028 und 2029 kalkuliert sie sogar mit Mehrkosten von elf beziehungsweise neun Millionen Euro. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Dezember 2024 als CDU-Vorsitzender „zweistellige Milliardenbeträge“ an Einsparungen in Aussicht gestellt.
„Sanktionsfetischismus von Merz“
Scharfe Kritik kommt von den Grünen. Timon Dzienus, Obmann der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales, sagte dem „Tagesspiegel“: „Die angekündigten Einsparungen durch die Reform des Bürgergelds waren seit Tag eins eine dreiste Lüge. Mit der neuen Grundsicherung spart man keinen Cent, sondern hat schon im ersten Jahr 250 Millionen Euro zusätzliche Kosten.“ Dzienus spricht vom „Sanktionsfetischismus von Merz“, der kein Geld spare und die Menschen um ihre Zukunft bringe. „Für ihre schäbige Kampagne sollte sich die Union schämen.“ Sanktionen hält er für „arbeitsmarktpolitischen Unsinn“: Wer wirklich sparen wolle, bringe Menschen mit Qualifizierung in gute Jobs. „Statt weiterer Sanktionen braucht es deshalb mehr Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben, statt Angst braucht es Unterstützung und Weiterbildung.“
Nach Informationen des „Tagesspiegel“ schießt der Bund bei der Grundsicherung regelmäßig Geld nach. Überplanmäßige Ausgaben gab es schon in den Vorjahren: 2024 mussten nach Angaben der „Welt“ 3,2 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Die 250 Millionen Euro von heute sind gemessen daran ein kleiner Betrag – aber ein politisch heikler, weil sie das zentrale Versprechen der Reform infrage stellen.
Wie es weitergeht, hängt am Haushaltsausschuss, der über die überplanmäßige Ausgabe zu entscheiden hat. Für 2027 sieht der Haushaltsentwurf nach Angaben des „Merkur“ rund 50,81 Milliarden Euro für die Grundsicherung für Arbeitsuchende vor, davon 27,7 Milliarden Euro allein für das Grundsicherungsgeld – in diesem Jahr liegt der Ansatz bei rund 51,02 Milliarden Euro. Dass Sanktionen die Kosten spürbar drücken, ist ohnehin fraglich: Nach Angaben des Arbeitsministeriums beziehen rund fünf Millionen Menschen Grundsicherung, etwa 1,4 Millionen davon sind Kinder. Viele der übrigen arbeiten bereits, ihr Einkommen reicht aber nicht zum Leben. Die Bundesregierung hat selbst vorgerechnet, dass erst 100.000 Menschen weniger im Leistungsbezug die Ausgaben um rund 850 Millionen Euro im Jahr senken könnten – eine Modellrechnung auf Basis durchschnittlicher Zahlungsansprüche vom Juni 2025.
Anmerkung der Redaktion: Ob und wann der Haushaltsausschuss über den Antrag entscheidet, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor. Die Einschätzung, dass die 250 Millionen Euro politisch heikel sind, ist eine Bewertung dieser Redaktion.



