Die Bundesregierung plant eine Reform, die den Erwerb des Führerscheins günstiger und flexibler machen soll. „Für Fahrschüler wird es zwar günstiger werden. Dafür würden auf die Fahrschulen derbe finanzielle Einschnitte zukommen. In Bredouille könnten vor allem die kleinen Fahrschulen der Region kommen“, sagte Mario König von der Fahrschule Weißleder der Kreiszeitung. Der 67-Jährige ist seit 1984 Fahrlehrer.
Die möglichen Änderungen sollen frühestens 2027 in Kraft treten. Nach den Plänen soll die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht entfallen. König rechnet damit, dass sich viele Fahrschüler erst nach bestandener Theorieprüfung an eine Fahrschule wenden. Die Grundgebühr liege in der Region häufig bei 450 Euro. Wer die Theorie ausschließlich per App lerne, müsse möglicherweise nur noch eine Anmeldegebühr zahlen, vermutet König – diese könne halb so hoch wie die bisherige Grundgebühr ausfallen. Wollten dann viele Schüler möglichst schnell Fahrstunden nehmen, werde es für kleine Fahrschulen schwierig, Termine in kurzen Abständen anzubieten.
Die geplante Kürzung des Fragenkatalogs um ein Drittel auf 840 Fragen hält König für sinnvoll: „Es gibt viele Fragen, die man nicht mehr stellen muss.“ Bislang sind zwölf Sonderfahrten vorgeschrieben: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten. Die feste Mindestzahl soll nach den Reformplänen entfallen, Fahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit aber weiterhin zur Ausbildung gehören. Wer künftig nur noch jeweils eine Überlandfahrt, Autobahnfahrt und Nachtfahrt benötigt, könne rund 675 Euro sparen, sagt König. Zusammen mit geringeren Anmeldegebühren ergebe sich eine Ersparnis von etwa 900 Euro. Derzeit koste ein Führerschein in der Region rund 3.000 Euro, schätzt er.
Die reine Fahrzeit der praktischen Prüfung soll von 45 Minuten auf die europarechtliche Mindestvorgabe von 25 Minuten sinken. König befürchtet, dass dann wenig Zeit bleibt, um die Fähigkeiten der Fahrschüler zu beurteilen. Ein Prüfer aus Diepholz habe ihm jüngst gesagt, bei verkürzter Zeit könne nach Fehlern keine zweite Chance eingeräumt werden – etwa wenn ein Fahrschüler vor einem Stoppschild nicht vollständig zum Stehen komme. Der Prüfer rechne deshalb mit einer steigenden Durchfallquote.
Als Erprobung ist vorgesehen, dass Fahrschüler nach bestandener Theorieprüfung und mindestens sechs regulären Fahrstunden privat mit geschulten Begleitpersonen, etwa ihren Eltern, üben dürfen. Voraussetzung ist eine Einweisungsfahrt im Fahrschulauto; die Übungsfahrten sollen auf maximal 1.000 dokumentierte Kilometer begrenzt sein. Die Begleitperson muss die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen besitzen. König sieht darin Risiken: Es sei schwer nachzuweisen, wie viele Kilometer tatsächlich gemeinsam gefahren wurden. „Wir Fahrlehrer könnten dies sicher besser vermitteln als die Eltern, die bei den eigenen Kindern oft nicht die ausreichende Geduld und Ruhe mitbringen“, sagte er. Dass das begleitete Fahren die Zahl der Praxisstunden klar verringert, bezweifelt er.



