Wer in Deutschland zum Mindestlohn arbeitet, bekommt ab dem 1. Januar 2027 mehr: 14,60 Euro brutto pro Stunde statt heute 13,90 Euro. Das sind 70 Cent, bei einer Vollzeitstelle rund 120 Euro brutto im Monat.
Den Stufenplan hat die Mindestlohnkommission am 27. Juni 2025 einstimmig empfohlen: erst von 12,82 auf 13,90 Euro zum Jahresbeginn 2026, dann auf 14,60 Euro. Die Bundesregierung hat das umgesetzt. Nach ihren Angaben profitieren mehr als sechs Millionen Menschen. Die SPD hatte ursprünglich 15 Euro angepeilt; dieses Ziel ist damit verfehlt, der Sozialverband VdK nannte 14,60 Euro zu wenig, der Handelsverband HDE hielt es dagegen für kaum tragbar.
Was das in Ihrem Geldbeutel heißt
Brutto, nach der Rechnung von finanz.de: bei 120 Stunden im Monat steigt der Verdienst von 1.668 auf 1.752 Euro, bei 160 Stunden von 2.224 auf 2.336 Euro, bei einer 40-Stunden-Woche (etwa 173 Stunden) von rund 2.409 auf rund 2.530 Euro. Netto bleibt davon weniger; wie viel, hängt von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.
Besonders wichtig für Minijobber: Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt von 603 auf 633 Euro im Monat (7.596 Euro im Jahr). Sie ergibt sich aus Mindestlohn mal 130 Stunden geteilt durch drei, aufgerundet. In Stunden bleibt die Grenze damit praktisch gleich: Zum Mindestlohn sind es rund 43 Stunden im Monat. Wer mehr pro Stunde verdient, erreicht die 633 Euro mit weniger Stunden, und Dienstpläne sollten das berücksichtigen.
Was Sie prüfen sollten
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle ab 18 Jahren, auch in Teilzeit und im Minijob. Eigene Regeln gibt es für Auszubildende und für bestimmte Praktika; höhere Tarif- oder Branchenmindestlöhne gehen vor. Schauen Sie ab der Januar-Abrechnung 2027 nach, ob der Stundenlohn mindestens 14,60 Euro beträgt und ob Überstunden dazugerechnet sind. Wer weniger bekommt, sollte schriftlich nachfragen; bleibt das ohne Antwort, ist der Zoll zuständig, der Verstöße gegen das Mindestlohngesetz mit Bußgeldern ahndet. Beratungsstellen wie die Migrationsberatung helfen beim ersten Schreiben.
Unsere Einschätzung: Für viele Ukrainerinnen in Reinigung, Gastronomie, Pflegehilfe und Handel ist die Erhöhung eine der wenigen planbaren Verbesserungen im Alltag. Offen bleibt, wie Arbeitgeber in Branchen mit knappen Margen reagieren, etwa mit weniger Stunden oder Dienstplänen am Rande der Minijob-Grenze. Wer das bemerkt, sollte die vertraglichen Stunden schriftlich festhalten.
Quellen: Bundesregierung, ZDFheute, finanz.de



