In vielen Briefkästen liegt gerade die Heizkostenabrechnung für 2025 – und bei zahlreichen Haushalten fällt sie höher aus als im Vorjahr. Laut dem neuen Heizspiegel von co2online, Deutschem Mieterbund und Bauherren-Schutzbund (veröffentlicht am 22. September) stiegen die Kosten für Erdgas im Abrechnungsjahr 2025 um bis zu 15 Prozent, für Holzpellets um bis zu 24 Prozent. Gründe: höhere Energiepreise und ein kälterer Winter.
Was Heizen kostet – und was 2026 droht
Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus nennt der Heizspiegel diese Jahreskosten:
| Energieträger | 2025 (Vorjahresvergleich) | Prognose 2026 |
|---|---|---|
| Erdgas | 1.170 € (+14 %) | 1.120 € (−4 %) |
| Heizöl | 1.030 € (±0 %) | 1.275 € (+24 %) |
| Fernwärme | 1.295 € (+6 %) | 1.310 € (+1 %) |
| Wärmepumpe | 715 € (+5 %) | 735 € (+3 %) |
| Holzpellets | 735 € (+20 %) | 860 € (+17 %) |
Beim Gas rechnen die Autoren 2026 mit einem leichten Rückgang, weil die Gasspeicherumlage entfällt. Eine Entwarnung ist das nicht: Steigende Großhandelspreise könnten Gas Ende 2026 oder 2027 wieder verteuern. Wir halten dieses Szenario für realistisch, sicher ist es nicht. Auf lange Sicht erwartet co2online, dass sich Gas- und Ölheizen bis 2045 mehr als verdoppeln – wegen steigender CO₂-Kosten, höherer Netzentgelte und der „Bio-Treppe“. „Das Zeitalter günstiger fossiler Heizenergie ist spätestens seit der Energiekrise vor vier Jahren vorbei“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz.
Abrechnung in vier Schritten prüfen
Frist des Vermieters. Die Abrechnung muss spätestens zum Ende des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen – für das Jahr 2025 also bis zum 31. Dezember 2026. Kommt sie später, muss man laut Berliner MieterGemeinschaft in der Regel nichts nachzahlen; ein Guthaben wird trotzdem ausgezahlt. Die Ausnahmen sind eng.
Vergleich. Auf co2online.de/heizspiegel startet der kostenlose HeizCheck. Er vergleicht Ihren Verbrauch mit ähnlichen Gebäuden. Liegen Sie deutlich darüber, lohnt die Nachfrage beim Vermieter.
Belege. Mieter dürfen Rechnungen, Verträge und Ablesedokumente einsehen, in der Regel im Büro des Vermieters. Einwände sind bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung möglich und müssen konkret begründet sein – ein bloßes „Widerspruch“ genügt nicht.
Nachzahlung. Wer Fehler vermutet, kann „unter Vorbehalt“ zahlen und das auf der Überweisung vermerken. So gilt die Abrechnung nicht als anerkannt.
Hilfe gibt es beim örtlichen Mieterverein, in München etwa beim Mieterverein München; der Mieterbund verweist auf die Vereine vor Ort. Zugleich fordert der Verband gesetzlichen Schutz vor überhöhten Heizkosten. „Gerade fossile Heizungen werden immer mehr zum Kostenrisiko“, sagt Bundesdirektor Florian Becker.
Sparen lässt sich fast überall: Laut Heizspiegel können rund 90 Prozent der Haushalte noch Kosten senken, im Schnitt um etwa 465 Euro im Jahr pro Wohnung. Richtiges Heizen und Lüften sowie weniger Warmwasser bringen bis zu 10 Prozent.
Quellen: co2online (Heizspiegel 2026), Deutscher Mieterbund, Berliner MieterGemeinschaft



