Noch gilt: Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz bekommen bei Bedürftigkeit Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung vom Jobcenter. Ob das für alle so bleibt, ist seit einem Jahr offen. Der „Rechtskreiswechsel“ steht im Koalitionsvertrag, hängt aber im Gesetzgebungsverfahren fest. Wir haben Regierungs-, Bundestags- und Pressequellen geprüft und keinen Beschluss gefunden, der ihn in Kraft setzt (Stand: 5. November 2026).
Das Kabinett hat den Entwurf am 19. November 2025 beschlossen (Leistungsrechtsanpassungsgesetz, Bundestags-Drucksache 21/3539). Wer nach dem 1. April 2025 eingereist ist, soll statt Bürgergeld Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Wer früher kam, behält seinen Anspruch. Zuständig wären nach Angaben der Bundesregierung wieder das BAMF und die Ausländerbehörden statt der Jobcenter.
Wie groß wäre der Unterschied?
Bei der Anhörung im Bundestag am 23. Februar 2026 rechnete der Wissenschaftler Moritz Marbach (University College London) vor: Alleinstehende außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft bekämen 455 statt 563 Euro im Monat, rund 20 Prozent weniger. Der Deutsche Caritasverband warnte vor einer schlechteren Gesundheits- und Pflegeversorgung und sprach von einem „strukturellen Systemwechsel mit erheblichen integrationspolitischen Folgen“. Zudem müssten Arbeitsfähige nachweisen, dass sie sich um Arbeit bemühen; wer sich verweigert, kann zu einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.
Wer schon Leistungen bezieht, wechselt nach dem Entwurf nicht sofort. Der laufende Bewilligungszeitraum soll zu Ende laufen, spätestens drei Monate nach Inkrafttreten. Eine rückwirkende Verrechnung zwischen den Behörden schließt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Grünen-Anfrage vom März aus.
Warum kommt das Gesetz nicht voran?
Es geht ums Geld. Das Bürgergeld zahlt überwiegend der Bund, die Asylbewerberleistungen tragen Länder und Kommunen. Im Entwurf kalkulierte die Regierung mit rund 12.000 Neuankömmlingen im Monat; laut taz kamen tatsächlich 182.613 bis Ende Januar 2026, mehr als 18.000 monatlich. Ein Angebot des Bundes zur Kostenentlastung lehnten die Länder im Februar ab (Table.Briefings, 29. März). Der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) kritisierte, die Zusage gelte nur für wenige Jahre.
Auch die Ersparnis ist fraglich. Im Referentenentwurf des Arbeitsministeriums standen für 2026 Minderausgaben von etwa 1,32 Milliarden Euro, aber Mehrkosten von etwa 1,375 Milliarden bei Ländern und Kommunen; für 2027 waren es 376 gegen 394 Millionen (ZDFheute, August 2025). Unter dem Strich: kein Plus. Die Grünen rechnen mit mindestens 77 Millionen Euro Mehrausgaben.
Unsere Einschätzung, mit geringer bis mittlerer Sicherheit: Am ehesten zeichnet sich ein Kompromiss mit dauerhafter Kostenerstattung ab. Der Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit, nur Personen zu erfassen, die nach Inkrafttreten einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten, würde die Verwaltung entlasten und wäre politisch leichter durchzusetzen. Ein Termin ist nicht in Sicht.
Was Betroffene jetzt prüfen sollten
Bis ein Gesetz in Kraft ist, ändert sich nichts automatisch. Sinnvoll ist trotzdem, die eigenen Unterlagen zu ordnen: Einreise- und Registrierungsdatum belegen (Stempel, erste Fiktionsbescheinigung, erste Aufenthaltserlaubnis nach § 24), im Bescheid das Ende des Bewilligungszeitraums nachsehen, alle Bescheide aufbewahren und Änderungen bei Einkommen oder Adresse sofort melden. Gegen fehlerhafte Bescheide gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Kostenlose Beratung bieten die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE), Caritas, Diakonie und AWO; Stellen in der Nähe findet man über BAMF-NAVI.
Zuvor berichtet: Integrationskurs: Ukrainer dürfen sich wieder bewerben.
Quellen: Bundesregierung, Bundestag, Bundestag (hib), taz, ZDFheute, Table.Briefings



