Ab Januar 2027 steigt das Kindergeld von 259 auf 267 Euro pro Kind und Monat, ab 2028 auf 272 Euro. Zusätzlich ist ein Gesetz verkündet, das den Antrag auf Kindergeld für viele Neugeborene überflüssig macht. Was sich ändert, wen es betrifft und was Eltern jetzt tun können.
Wie viel mehr ist das konkret?
Acht Euro mehr im Monat bedeuten 96 Euro im Jahr pro Kind. Eine Familie mit zwei Kindern hat 2027 also 192 Euro mehr; 2028 liegt der Abstand zum heutigen Satz bei 13 Euro pro Kind und Monat, also 156 Euro im Jahr je Kind. Die Beträge stehen im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, den das Kabinett am 2. September beschlossen hat. Der Bundestag hat ihn am 8. Oktober in erster Lesung beraten; er liegt jetzt im Finanzausschuss. Eine Schlussabstimmung steht aus – die Zahlen sind also geplant, noch nicht endgültig. Parallel steigt der Kinderfreibetrag insgesamt auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028). Das betrifft vor allem Besserverdienende: Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung von sich aus, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.
Die Bundesregierung beziffert die Entlastung der Reform auf rund zehn Milliarden Euro. Ihr Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen spart ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr. Kritik kommt von beiden Seiten: Die Grünen fordern eine stärkere Kindergelderhöhung, damit die Lücke zum Freibetrag nicht wächst; die Linke hält die Entlastung bis 250.000 Euro Einkommen für zu großzügig.
Kindergeld ohne Antrag: Wer ab wann?
Das „Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ hat der Bundestag am 9. Juli beschlossen, der Bundesrat stimmte am 25. September zu, am 20. Oktober wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Idee stammt aus den Empfehlungen der Sozialstaatskommission vom Januar, im März folgte das Kabinett.
Der Start erfolgt in zwei Stufen. Zuerst, voraussichtlich im Frühjahr 2027, für das zweite und jedes weitere Kind, wenn die Familie bereits Kindergeld für ein älteres Kind bekommt; das Geld geht an den bisherigen Empfänger. Danach, voraussichtlich ab November 2027, für das erste Kind. Dann müssen mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland leben und hier arbeiten, und die Familienkasse muss die IBAN kennen.
Der Ablauf: Standesamt und Meldebehörde melden die Geburt, das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die Steuer-ID und informiert die Familienkasse, die den Anspruch prüft und zahlt. Geprüft wird weiterhin – entfällt nur der Antrag. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte dazu, es gehe um „mehr Zeit fürs Baby statt für lästige Bürokratie“. Das Ministerium rechnet mit etwa 300.000 weniger Anträgen pro Jahr.
Wo es weiter einen Antrag braucht
Ein Antrag bleibt nötig, wenn Daten fehlen, unklar ist, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend lebt (etwa nach einer Trennung), oder wenn Eltern in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen. Dann schickt die Familienkasse einen Brief mit QR-Code und vorausgefülltem Formular, das trotzdem abgeschickt werden muss. Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert durch Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann, dass nicht erwerbstätige Eltern bei der zweiten Stufe leer ausgehen, obwohl der Kindergeldanspruch nicht vom Einkommen abhängt.
Für ukrainische Familien mit Aufenthaltstitel ändert sich nicht, wer Anspruch hat – nur der Weg. Aufenthaltstitel und Steuer-IDs der Kinder sollten griffbereit sein. Unsere Einschätzung: Wer ein Kind erwartet, sollte die IBAN schon vor der Geburt beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen (ELSTER oder IBAN+-App). Bis zum Start gilt das bisherige Verfahren mit Antrag, den man nicht aufschieben sollte, da Kindergeld nur rückwirkend für begrenzte Zeit gezahlt wird. Verbindlich sind Gesetzestext und Familienkasse.
Quellen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, ZDFheute



