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Bundestag verlängert E-Auto-Vorteile und beschließt Führerschein-Reform

Der Bundestag hat die Sonderrechte für Elektroautos bis Ende 2035 verlängert und den ersten Teil der Führerschein-Reform beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen sollen aber erst ab Juli 2027 greifen.

Bundestag verlängert E-Auto-Vorteile und beschließt Führerschein-Reform
Symbolbild: Rathaphon Nanthapreecha / Pexels

Der Bundestag hat die Sonderrechte für Elektroautos bis Ende 2035 verlängert und den ersten Teil der Führerschein-Reform beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen sollen aber erst ab Juli 2027 greifen.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Sonderrechte für Elektroautos im Straßenverkehr verlängert und den ersten Teil der Führerschein-Reform auf den Weg gebracht. Wie die tagesschau.de am Donnerstag, 5. November, berichtete, verlängert das reformierte Elektromobilitätsgesetz die bisher bis Ende 2026 befristeten Regelungen und erweitert sie zugleich.

Kommunen können damit künftig unter anderem Parkplätze speziell für Elektroautos ausweisen, ihnen gesonderte Zufahrtsrechte gewähren und Gebühren für Anwohnerparkausweise für elektrisch angetriebene Fahrzeuge reduzieren oder ganz erlassen. Diese Bevorzugungen sind zunächst bis Ende 2035 möglich. Neu im Gesetz sind außerdem Elektro-Busse und Elektro-Lkw, für die Kommunen Ausnahmeregeln beschließen können, sowie elektrische Leichtkraftfahrzeuge, die höchstens 45 Kilometer pro Stunde fahren dürfen.

Wer sein E-Auto oder seinen Plug-in-Hybrid an einer öffentlichen Ladesäule lädt, soll dafür grundsätzlich kein E-Kennzeichen mehr brauchen. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums, die die tagesschau.de zitiert, wird künftig eine Regelung in der Straßenverkehrsordnung angestrebt, nach der es genügt, wenn der Stecker steckt und die Ladestation erkennbar genutzt wird. Bis dahin gilt die Beschilderung vor Ort. Auch im Ausland zugelassene Elektroautos benötigen dann keine zusätzliche Kennzeichnung mehr.

Die befristeten Regeln gelten für Elektroautos, Brennstoffzellenautos und bestimmte Plug-in-Hybride. Letztere profitieren nur, wenn sie mehr als 80 Kilometer rein elektrisch fahren können oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.

Viel Spielraum, aber wenige Kommunen nutzen ihn

Das Bundesgesetz bietet Städten und Gemeinden schon seit 2015 die Möglichkeit, Elektroautos zu bevorzugen. Nach Angaben des Deutschen Städtetags haben etwa Dortmund und Essen das gesamte Instrumentarium ausgeschöpft. Dessen Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt sagte der tagesschau.de, die bisherigen Erfahrungen der Städte mit den neuen Möglichkeiten seien positiv. Besonders verbreitet seien kostenloses Parken an Ladesäulen und Sonderparkplätze für Elektrofahrzeuge. Die Freigabe von Busspuren für Elektroautos sei von Beginn an umstritten gewesen.

Deutschlandweit nutzen allerdings nur wenige Kommunen die Möglichkeiten. In Ludwigshafen am Rhein zahlen Fahrer von Verbrenner- und Elektroautos seit dem 1. Januar 2025 wieder die gleichen Parkgebühren; zuvor durften Elektroautos zwei Jahre lang kostenfrei auf städtisch bewirtschafteten Parkplätzen parken. Ein Sprecher der Stadt erklärte, die Verwaltung habe dem Stadtrat damals empfohlen, für den Wegfall des Privilegs zu stimmen, weil die Regeln für einen Übergangszeitraum gedacht gewesen seien. Auch in Kaiserslautern endete die Gebührenbefreiung Ende 2022 nach fünf Jahren. Während des Ladens sind E-Autos dort für drei Stunden von den Parkgebühren befreit, wenn eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe steckt.

Der Deutsche Städtetag hält es für erforderlich, die Vergünstigungen zeitlich zu begrenzen. Nach seinen Worten, die die tagesschau.de zitiert, machen zusätzliche Privilegien aus seiner Sicht keinen Sinn mehr, wenn mehr als 50 Prozent der Neuzulassungen elektrisch fahren. Der Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die Neuerungen grundsätzlich. Eine Sprecherin sagte laut tagesschau.de, Voraussetzung sei allerdings, dass die Kommunen diese Möglichkeiten auch nutzten und Erleichterungen für den elektrifizierten Lieferverkehr schafften. Verkehrsrechtliche Vorteile allein würden nicht darüber entscheiden, ob Unternehmen ihre Flotten elektrifizieren.

Führerschein: Bis zu 1.000 Euro weniger – erst ab Juli 2027

Der Bundestag stimmte am Donnerstag zudem über die Gesetzespläne des Verkehrsministeriums für die Führerscheinausbildung ab. Nach Angaben des ZDFheute vom Donnerstag kostet ein Pkw-Führerschein der Klasse B laut Bundesverkehrsministerium derzeit im Schnitt rund 3.400 Euro. Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU) stellte im Gespräch mit der „Welt“ mehrere hundert Euro Ersparnis in Aussicht, im besten Fall bis zu 1.000 Euro. Die Berliner Zeitung berichtet, die wichtigsten Neuerungen sollen erst am 1. Juli 2027 gelten.

Die Präsenzpflicht im Theorieunterricht soll fallen; Fahrschüler sollen sich das Wissen auch per App zu Hause oder über eine Lernplattform aneignen können. Der Fragenkatalog der Theorieprüfung soll von derzeit 1.169 Fragen um knapp 30 Prozent auf rund 840 schrumpfen. Die bisher zwölf vorgeschriebenen Sonderfahrten bei Nacht, auf Autobahn und Überland soll es als feste Zahl nicht mehr geben; wie viele Stunden nötig sind, soll der Fahrlehrer nach dem Können des Schülers entscheiden. Die praktische Prüfung soll künftig 40 statt 55 Minuten dauern, die reine Fahrzeit von 30 auf 25 Minuten sinken. Fahrschulen sollen Preise und Bestehensquoten künftig an eine zentrale Datenbank melden, damit Vergleichsportale sie aufbereiten können.

Das größte Sparpotenzial sehen die Befürworter in der sogenannten Laienausbildung: Fahrschüler dürfen dann zusätzlich mit einer nahestehenden Person auf öffentlichen Straßen üben. Voraussetzung sind die bestandene Theorieprüfung und mindestens sechs praktische Fahrstunden. Begleitpersonen müssen seit mindestens sieben Jahren einen Pkw-Führerschein besitzen und dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben; sie müssen zudem in der Fahrschule theoretisch und praktisch geschult werden. Entscheidend ist aber: Jedes der 16 Bundesländer muss die Laienausbildung per eigener Verordnung einführen und soll sie fünf Jahre lang wissenschaftlich begleitet erproben.

Der ADAC erwartet unter optimalen Bedingungen bis zu ein Drittel weniger Kosten. Eine Sprecherin betonte laut ZDFheute, wichtig sei, dass Kostensenkungen nicht zulasten der Ausbildungsqualität und der Verkehrssicherheit gingen. Deutlich skeptischer sind die Fahrlehrer. Kurt Bartels, Vize der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, sagte laut ZDFheute, er könne die Rechnung von Bilger nicht nachvollziehen. Der Verband lehnt Elternfahrten als „Ausbildung von Laien durch Laien“ strikt ab. Auch der Verkehrssicherheitsverband Moving hält die Summe für unrealistisch und sieht in Online-Theorie ohne Präsenz und Elternfahrten nach nur sechs Stunden ein Sicherheitsrisiko.

Die Grünen-Verkehrspolitikerin Swantje Michaelsen nannte die Reform laut ZDFheute einen Irrweg: „Statt den Führerschein bezahlbarer zu machen, senkt sie die Standards.“ Der SPD-Verkehrspolitiker Truels Reichardt sagte, es sei noch nicht absehbar, um wie viel günstiger es werde. Der CDU-Abgeordnete Henning Rehbaum erklärte, das hänge maßgeblich davon ab, wie die Länder die Verordnung jetzt im Bundesrat weiterentwickelten. Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Hirte (CDU) hält laut Berliner Zeitung sogar steigende Versicherungsbeiträge für denkbar.

Wie stark die Ankündigung schon gewirkt hat, zeigt eine Umfrage des Verbands Moving unter 2.424 Fahrschulen, über die die Berliner Zeitung berichtet: 84 Prozent meldeten weniger Neuanmeldungen, im Schnitt ein Minus von 54 Prozent, in Großstädten von rund 58 Prozent. Das Ministerium hatte damals ausdrücklich davon abgeraten zu warten.

Anmerkung der Redaktion: Selbst wenn der Bundestag zugestimmt hat, greifen die meisten Regeln frühestens im Sommer 2027, und bei den Elternfahrten haben die Bundesländer das letzte Wort.

Quellen

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