Kyrylo Budanow, Chef des Präsidialamts in Kyjiw, muss ein Bußgeld zahlen, weil er in amtlicher Funktion Russisch gesprochen hat. Die staatliche Sprachbeauftragte Olena Iwanowska gab das am Samstag auf Facebook bekannt. Der Verstoß sei „ohne Versuche der Rechtfertigung“ eingeräumt worden, die Strafe werde fristgerecht bezahlt.
Anlass war ein Einsatz am Montag, den 2. November, in Petropawliwska Borschahiwka bei Kyjiw. Dort versammelten sich mehrere hundert Menschen vor einem Gebäude, in dem Soldaten der Nationalgarde untergebracht sind. Im Netz kursierten unbestätigte Berichte, im Keller würden Männer festgehalten und misshandelt. Die Azov-Einheit der Nationalgarde erklärte dagegen, es handle sich um mobilisierte Soldaten und Männer, die ihre Einheit ohne Erlaubnis verlassen hatten und auf ihre Zuweisung warteten. Die Menge beschädigte einen Bus der Nationalgarde und einen Polizeiwagen. Budanow versuchte vor Ort zu beruhigen; ein Video zeigt, wie er mit einem verletzten 14-Jährigen teils Ukrainisch, teils Russisch spricht, laut dpa sprach er auch mit der Schwester des Jungen auf Russisch.
Was das Gesetz verlangt – und was offen bleibt
Das ukrainische Sprachgesetz verpflichtet Amtsträger, in ihrer dienstlichen Tätigkeit Ukrainisch zu verwenden. Privat dürfen sie sprechen, wie sie wollen. Strittig ist dort, wo beides verschwimmt – wie bei einem Politiker, der in einer Krisenlage spontan mit Anwohnern redet.
Wie hoch die Strafe ausfällt, nennt Iwanowska nicht. Die Berichte widersprechen sich: Focus nennt bis zu 6.800 Hrywnja, dpa spricht von 3.400 bis 8.500, Gordon beziffert den Rahmen für Ersttäter auf 3.400 bis 5.100 Hrywnja und für Wiederholungstäter auf 8.500 bis 11.900. Bei den heutigen Kursen sind das umgerechnet grob 70 bis 250 Euro. Entscheidend ist ohnehin weniger die Summe als das Signal. Iwanowska hatte am 1. September erklärt, auch Russisch in Schulchats könne mit bis zu 11.900 Hrywnja geahndet werden; ein Fall an der Spitze des Staates macht es schwer, solche Linien nur gegen Lehrer und Kleinunternehmer durchzusetzen.
Zugleich warnte die Sprachbeauftragte vor Hetze: Das Gesetz existiere, „damit es funktioniert, nicht um die Gesellschaft zu spalten“, Fehler würden auf rechtlichem Weg korrigiert und nicht durch „Lynchjustiz in sozialen Netzwerken“. Kritiker hatten Budanow online vorgeworfen, die Sprache des Feindes zu sprechen. dpa weist darauf hin, dass Budanow wegen seiner Geheimdienstarbeit von vielen als Held gilt.
Wie gemischt der Alltag ist, zeigt das Kiewer Internationale Institut für Soziologie (KMIS): Im Frühjahr 2025 sprachen 63 Prozent der Ukrainer zu Hause überwiegend Ukrainisch, 13 Prozent Russisch und 19 Prozent beides gleichermaßen. Im Osten lag der Ukrainisch-Anteil bei 29 Prozent, im Süden bei 39 Prozent – beide Regionen mit starkem Zuwachs seit 2020. Eine Online-Umfrage von „Slovo i Dilo“ (1.200 Befragte, nicht repräsentativ für Offline-Bevölkerung) ergab Ende September, dass 54,5 Prozent verpflichtendes Ukrainisch im Schulbetrieb unterstützen, 33,5 Prozent lehnen es ab, meist aus Sorge vor Konflikten.
Unsere Einschätzung: Rechtlich bleibt der Fall klein, politisch ist er es nicht. Wahrscheinlich ist, dass Budanow zahlt und die Debatte nach wenigen Tagen abebbt; offen ist, ob die Behörde künftig bei ähnlichen Spontanlagen Ausnahmen zulässt oder die Linie verschärft. Für die vielen russischsprachigen Ukrainer in Deutschland ändert sich nichts: Das ukrainische Sprachgesetz gilt hier nicht, im Kontakt mit Jobcenter oder Ausländerbehörde zählt allein Deutsch. Für die Stimmung zu Hause, wo viele Familien beide Sprachen sprechen, ist die Debatte dennoch ein Gradmesser.
Quellen: Sprachgesetz der Ukraine (Rada), Gordon, Focus, dpa, Ukrajinska Prawda (KMIS)



