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Kabinett billigt Reiches Energiegesetze – EEG und Netzpaket

Das Bundeskabinett hat die umstrittenen Energiegesetze von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) gebilligt. , umfassen die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie ein Netzpaket.

Kabinett billigt Reiches Energiegesetze – EEG und Netzpaket
Bild: zdfheute.de

Das Bundeskabinett hat die umstrittenen Energiegesetze von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) gebilligt. , umfassen die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie ein Netzpaket.

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzpaket wurden vom Kabinett verabschiedet. Nach langen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung hat das Kabinett grundlegende Reformen in der Energiepolitik auf den Weg gebracht. Falls sie vom Bundestag beschlossen werden, könnten sie weitreichende Folgen haben – für Bürger, die sich eine Solaranlage aufs Dach setzen wollen oder Betreiber von Windrädern. Energie- und Umweltverbände kritisieren, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bremse die Energiewende aus.

Beim Erneuerbare-Energien-Gesetz soll nachgebessert werden. Einem Entwurf zufolge soll eine Übergangsregelung Einschnitte bei der Förderung kleiner Solaranlagen bis 25 Kilowatt abmildern. Ein Ziel von Reiche ist es, Kosten zu senken. Die Förderung der Erneuerbaren Energien vor allem aus Wind und Sonne kostet jedes Jahr viel Geld, getragen vom Steuerzahler. Im Bundeshaushalt 2027 sind dafür rund 16,5 Milliarden Euro veranschlagt.

Reiche ist der Ansicht, dass die Erneuerbaren Energien „erwachsen“ geworden sind und mehr finanzielle Verantwortung sowie Verantwortung für das Stromnetz tragen müssen – das Schlagwort dafür lautet „systemdienlich“. Das Ziel: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll kein „Rundum-Sorglos-Paket“ mehr werden, wie es aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums heißt.

Erneuerbare Energien haben im ersten Halbjahr einen Rekordanteil von 58 Prozent am deutschen Stromverbrauch gedeckt. Vor allem die Windenergie hat zum Anstieg beigetragen.

Innerhalb der Bundesregierung wurde monatelang vor allem zwischen den Ministerien von Reiche sowie dem Umweltressort von Minister Carsten Schneider (SPD) verhandelt. Kurz vor der Sitzung des Bundeskabinetts hatten sich beide auf die letzten Details der neuen Förderung für Ökostrom verständigt.

Mehr als die Hälfte des Stroms stammt aktuell bereits aus Erneuerbaren Energien – 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche fest. Es soll aber Anpassungen geben. Derzeit würden Anlagen in Netzgebieten errichtet, die den produzierten Strom in vielen Stunden nicht aufnehmen könnten. Um Netzengpässe zu vermeiden, kommt es deswegen immer wieder zur Abregelung von Wind- und Solaranlagen, deren Leistung gedrosselt oder abgeschaltet wird. Die Eingriffe werden Redispatch genannt und kosten wegen Entschädigungen jedes Jahr Milliarden.

Reiche will daher den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Netzausbau synchronisieren. Im Zuge der Energiewende sind Tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom in große Verbrauchszentren im Süden gelangt. Trotz großer Fortschritte beim Ausbautempo gebe es beim Netzausbau weiterhin „Hemmnisse“, die häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten, heißt es im Gesetzentwurf: „Der Netzausbau kann somit häufig nicht mit dem Anlagenzubau Schritt halten.“

Konkret geplant ist eine bessere regionale Steuerung des Zubaus. Netzbetreiber sollen „Hot Spots“ ausweisen, in denen ein hoher Teil der Stromerzeugung abgeregelt werden muss. In diesen Gebieten soll die Redispatch-Kompensation entfallen, geplant ist aber eine Deckelung auf einen bestimmten Prozentsatz des jährlichen Stromertrags der Anlage.

Dadurch sollten in diesen Netzengpass-Gebieten Redispatch-Kosten gesenkt und die Stromkunden von daraus resultierenden, höheren Stromkosten entlastet werden, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche argumentiert: Bisher werde über die EEG-Förderung etwas vom Steuerzahler vergütet, was aber gar nicht genutzt werden kann. Die Netzbetreiber sollen in „Hot Spots“ verpflichtet werden, das Netz prioritär zu optimieren, zu verstärken und auszubauen.

Steuergelder sollen dort eingesetzt werden, wo sie die größte Wirkung erzielen – das ist die Linie Reiches. Insbesondere kleine Solaranlagen auf dem Hausdach seien inzwischen aufgrund gesunkener Kosten ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich, sofern sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren könnten. Deshalb sind nun Einschnitte geplant.

Bisher gilt: Wer Solarstrom in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag – dieser ist abhängig etwa von der Anlagengröße und dem Umfang der Einspeisung ins Netz. Die sogenannte Einspeisevergütung sinkt jedes halbe Jahr.

Das Wirtschaftsministerium hat die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abgeschwächt. Dauerhaft sollen neue, kleine Solaranlagen dennoch keine Förderung mehr erhalten.

Ab 2027 sollen neue kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, vor allem kleine Dach-Photovoltaik, keine dauerhafte Förderung mehr bekommen. Geplant ist nach dem bisher vorliegenden Entwurf Reiches eine verpflichtende „Direktvermarktung“: Haushalte sollen Solarstrom, den sie nicht verbrauchen, an Strombörsen vermarkten.

Geplant ist eine Übergangsphase: Nach dem Wechsel in die Direktvermarktung sollen kleine Anlagen eine zeitlang einen „Direktvermarktungsbonus“ in Anspruch nehmen können – das soll den Hochlauf von Direktvermarktungsdienstleistungen anschieben.

Quelle: www.zdfheute.de