Die neue Regelung setzt eine EU-Richtlinie um und gilt für alle Online-Verträge, für die ein Widerrufsrecht besteht – etwa in Webshops, Buchungsseiten oder Apps. Auch Angebote auf Marktplätzen wie Ebay oder Amazon sind betroffen. Die Widerrufsfunktion muss leicht zu finden und klar erkennbar sein, etwa durch farbliche Hervorhebung, und darf nicht von Pop-ups verdeckt werden.
Statt eines Buttons ist auch ein klar beschrifteter Link erlaubt, beispielsweise mit der Aufschrift „Widerruf erklären“. Eine unklare Bezeichnung wie „Serviceanfrage“ reicht nicht aus. Verbraucher müssen den Widerruf ohne zusätzliche Hürden nutzen können – eine Registrierung oder ein Login darf nicht verlangt werden, es sei denn, der Vertragsschluss war nur so möglich. Auch das Herunterladen einer App darf nicht erzwungen werden.
Das Widerrufsrecht selbst ändert sich nicht: Die Frist beträgt weiterhin in der Regel 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware. Käufe wie schnell verderbliche Lebensmittel, maßgeschneiderte Ware oder Konzertkarten sind weiterhin vom Widerruf ausgenommen. Für sie besteht keine Pflicht zum Widerrufsbutton.
Quelle: www.zdfheute.de



