Das geänderte Bundesjagdgesetz macht die Jagd auf Wölfe leichter. In Niedersachsen hat das Landesagrarministerium einen Managementplan vorgestellt, der die Rahmenbedingungen für Abschüsse definiert. Ziel ist ein besserer Schutz von Weidetieren.
Ein Schnellabschuss ist demnach möglich, wenn ein von der Landwirtschaftskammer beauftragter Sachverständiger bestätigt, dass ein Wolf trotz zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen einen Schaden verursacht hat. Das Ministerium legt dann das Jagdgebiet fest, der Bejagungszeitraum kann bis zu sechs Wochen betragen. Die Jagd endet, sobald ein Wolf erlegt wurde.
Bei drei Schadereignissen in einem Wolfsterritorium kann ein Interventionsgebiet eingerichtet werden, in dem ein ganzes Rudel entnommen werden darf. Die Jagd endet mit der Entnahme des Rudels oder dem Erreichen der maximalen Anzahl entnehmbarer Wölfe. In Niedersachsen leben knapp 60 reproduktive Rudel und rund 600 Wölfe, die Population wächst jährlich um fünf bis zehn Prozent.
Anfang Mai waren in Füchtenfeld (Grafschaft Bentheim) in zwei Nächten rund 70 Schafe gerissen und 70 weitere verletzt worden – der bisher größte dokumentierte Wolfsangriff in Niedersachsen. Die zwei dort zum Abschuss freigegebenen Wölfe dürfen trotzdem nicht geschossen werden, da die neue Regelung nicht rückwirkend gilt und die Ausnahmegenehmigung des Landkreises am 15. Juni auslief.
Quelle: www.ndr.de



