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Punktehandel in Deutschland ab Juli verboten – bis zu 30.000 Euro Bußgeld

Seit dem 1. Juli ist der Handel mit Punkten im Fahreignungsregister in Deutschland gesetzlich verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, wie der ADAC mitteilt.

Punktehandel in Deutschland ab Juli verboten – bis zu 30.000 Euro Bußgeld
Bild: cdn.prod.www.spiegel.de

Der sogenannte Punktehandel war lange eine Grauzone: Autofahrer, denen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wurde, konnten über Internetanbieter einen Dritten finden, der die Punkte auf sich nahm. Meist handelte es sich um Personen mit ähnlichem Alter und Geschlecht. Die Behörden wurden getäuscht, der eigentliche Fahrer blieb straffrei. Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes macht dieser Praxis nun ein Ende.

Der neue Paragraf stellt ausdrücklich unter Strafe, eine Behörde über die Beteiligten bei einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr zu täuschen. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro, wie der ADAC mitteilt. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar, ein Gremium von Verkehrsrechtsexperten, hatte bereits 2024 eine entsprechende Regelung gefordert. Die Praxis untergrabe die Funktion des Fahreignungsregisters, auffällige Fahrer von der Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen zu können.

Laut ADAC haben die meisten bekannten Punktehändler ihren Dienst seit dem 1. Juli eingestellt. Ein Anbieter schreibt auf seiner Website, man habe das Angebot „aus rechtlichen Gründen“ zurückgezogen. Der ADAC begrüßte die Schließung der Gesetzeslücke: Sie stärke „die Glaubwürdigkeit des Systems aus Punkten, Fahrverboten und Bußgeldern“ und leiste „einen wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit“. Je nach Vergehen werden in Flensburg ein bis drei Punkte vergeben; ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Quelle: www.spiegel.de