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Bundestag beschließt Notfallreform: Grüne zweifeln an Finanzierung

Der Bundestag hat am Donnerstag die Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Koalition und Grüne stimmten zu, AfD und Linke enthielten sich. Grünen-Politiker Dahmen warnt vor Folgen der Spargesetze.

Bundestag beschließt Notfallreform: Grüne zweifeln an Finanzierung
Bild: Bundesregierung

Der Bundestag hat am Donnerstag die Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Koalition und Grüne stimmten zu, AfD und Linke enthielten sich. Grünen-Politiker Dahmen warnt vor Folgen der Spargesetze.

Wie der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen im Frühstart von RTL und ntv sagte, stimmten neben der Koalition auch die Grünen für das Gesetz, AfD und Linke enthielten sich. Ziel der Reform ist es, dass Menschen in akuten medizinischen Notlagen künftig überall in Deutschland schnell und hochwertig versorgt werden – unabhängig davon, wo sie wohnen. Kernstücke sind die Vernetzung der Notrufnummern 112 und 116117 sowie der Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern.

Die Reform soll die Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2024 in deutschen Krankenhäusern rund 13 Millionen ambulante Notfälle behandelt – ein Anstieg um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung 2018. Das entspricht durchschnittlich etwa 35.600 Patienten pro Tag. Eine am Dienstag veröffentlichte Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin zeigt, dass sich fast jede zweite Notaufnahme als überlastet ansieht, teils so stark, dass die Patientensicherheit gefährdet sein kann. 60,6 Prozent der Kliniken nannten als Grund, dass Patienten nicht auf reguläre Stationen verlegt werden konnten, weil dort keine Betten frei waren. Fast zwei Drittel der Krankenhäuser berichteten von unbesetzten Stellen in der Notaufnahme im ärztlichen Dienst oder in der Pflege.

Wie die Reform konkret funktionieren soll

Künftig sollen die Rettungsleitstellen (112) und die Leitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) digital miteinander vernetzt werden. Egal welche Nummer gewählt wird: Eine standardisierte Ersteinschätzung soll klären, wie dringend der Fall ist. Bei leichteren Beschwerden kann direkt an die jeweils andere Stelle übergeben werden. Wer die 116117 wählt, erhält eine fachliche Ersteinschätzung: Reicht der Hausarzt am nächsten Werktag, ist eine Notdienstpraxis ausreichend oder muss ein Rettungswagen kommen? Bei lebensbedrohlichen Notfällen bleibt die 112 erste Wahl, der Ablauf ändert sich nicht.

In den Integrierten Notfallzentren arbeiten die Notaufnahme des Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle zusammen. Wer ohne Einweisung kommt, wird zuerst dort eingeschätzt. Bei leichten Fällen wie einem grippalen Infekt oder einer kleinen Schnittwunde geht es in die Notdienstpraxis, bei schweren in die Notaufnahme. Geplant sind mehr als 700 solcher Zentren, die taz nennt rund 750. Für Kinder und Jugendliche sollen bei besonderem Bedarf zusätzliche Zentren entstehen. Die Standorte sollen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten feststehen. Patienten, die vorher die 116117 anrufen, sollen eine sogenannte Fast Lane nutzen können und bei gleicher Dringlichkeit schneller behandelt werden.

Neu ist zudem, dass die Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft werden soll. Medizinisches Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und Betreuung während des Transports sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden – bislang werden nur reine Transportkosten übernommen. Die Bundesregierung rechnet laut Gesetzentwurf langfristig mit geschätzten jährlichen Minderausgaben von gut 1,2 Milliarden Euro. Die Digitalisierung der Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen werden über fünf Jahre aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert. Das Gesetz soll in wesentlichen Teilen 2027 in Kraft treten.

Kritik von Grünen, Kassenärzten und Rettungsdiensten

Grünen-Politiker Dahmen begrüßte die Reform als „große“ und „gute“ Reform, warnte aber: „Im Zusammenspiel mit den Spargesetzen bei den Krankenkassen, die im Moment von der Koalition beschlossen werden, muss man große Sorge haben, dass die Anzahl an Facharztterminen, aber auch Hausarztterminen, jetzt in nächster Zeit sogar noch weiter abnehmen wird.“ Er fürchte, „dass gute Ansätze dieser Notfallreform ins Leere laufen könnten – dort, wo Patienten auf Arzttermine angewiesen sind, weil diese immer knapper werden“.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt vor „neuen Parallelstrukturen“. Die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner kritisieren, die flächendeckenden 24/7-Dienste seien „weder personell noch finanziell leistbar“. Es sei „ein eklatanter Widerspruch, neue und teure Parallelstrukturen aufzubauen, während der ambulanten Versorgung gleichzeitig das Geld gekürzt wird“. Rettungsdienste wie das Rote Kreuz und die Johanniter befürchten eine Unterfinanzierung. Henriette Neumeyer, Vize-Chefin der Deutschen Krankenhausgesellschaft, sagte der „Bild“: „Zentrale Forderungen der Krankenhäuser bleiben im vorliegenden Gesetzentwurf unberücksichtigt.“ Unter anderem fehle eine ausreichende Finanzierung der Behandlungen in den Notfallzentren.

Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nannte das Gesetz laut morgenpost.de einen „Notfallwegweiser für Patienten“: „Wer einen Notfall hat, soll schnell Hilfe bekommen. Das ist zentraler Anspruch unseres Gesundheitswesens.“ Ob jemand ein Notfall sei, werde künftig fachlich entschieden – am Telefon über die 116117 und in den Notfallzentren. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbands zeigt große Zustimmung: 78 Prozent der Befragten befürworten ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren, 15 Prozent lehnen es ab.

Die Reform der Notfallversorgung wird seit Jahren diskutiert. Bereits 2019 gab es einen Anlauf, der am Widerstand der Bundesländer und später an der Corona-Pandemie scheiterte. Auch die Ampel-Koalition hatte die Reform im Herbst 2024 auf der Liste, der Koalitionsbruch sorgte für eine erneute Verschiebung. Für die regionale Planung und Organisation der Rettungsdienste bleiben die Länder zuständig. Der Bund dringt auf bessere digitale Ausstattung: Rettungswagen sollen Patientendaten standardisiert an Kliniken übermitteln, ein System zur Anzeige freier Krankenhausressourcen wird verbindlich. Künftig sollen alle Rettungsleitstellen am Telefon zur Reanimation anleiten und mit Ersthelfer-Apps vernetzt werden.

Zuvor berichtet: Bundestag entscheidet über Notfallreform

Quellen

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