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Krankenkasse 2027: Frist für den Wechsel nicht verpassen

Der Durchschnitt bleibt bei 2,9 Prozent, doch Ihre Kasse kann mehr verlangen. Bis wann Sie dann wechseln dürfen und was der Unterschied kostet.

Krankenkasse 2027: Frist für den Wechsel nicht verpassen
Grafik: EuroPulse

Der Durchschnitt bleibt bei 2,9 Prozent, doch Ihre Kasse kann mehr verlangen. Bis wann Sie dann wechseln dürfen und was der Unterschied kostet.

Für 2027 soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen bei 2,9 Prozent bleiben. Wer deshalb denkt, es ändere sich nichts, irrt: Der Wert ist nur eine Rechengröße. Was Sie tatsächlich zahlen, entscheidet Ihre eigene Kasse – und die meisten Verwaltungsräte tagen im Dezember.

Der Schätzerkreis aus Bundesgesundheitsministerium, Bundesamt für Soziale Sicherung und Kassen hat Mitte Oktober den rechnerischen Durchschnitt unverändert bei 2,9 Prozent angesetzt. Gesundheitsminister Carsten Linnemann sagte: „Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bleibt im kommenden Jahr stabil.“ Die Realität sieht anders aus: Der tatsächlich erhobene Durchschnitt liegt laut Apotheken Umschau bei 3,1 Prozent, die Spanne unter den 93 Kassen reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent. GKV-Chef Oliver Blatt warnt, dass einige Kassen ihre Mindestrücklage noch nicht aufgefüllt haben und deshalb mehr verlangen könnten. Hinzu kommt der allgemeine Satz von 14,6 Prozent; Arbeitgeber und Beschäftigte teilen sich beide Teile je zur Hälfte.

Was kostet der Unterschied wirklich?

Bei 3.200 Euro brutto im Monat zahlen Sie als Angestellte oder Angestellter die Hälfte des Zusatzbeitrags. Zwischen der günstigsten (2,18 Prozent) und der teuersten Kasse (4,39 Prozent) liegen 2,21 Punkte, Ihr Anteil daran beträgt rund 35 Euro im Monat, also etwa 424 Euro im Jahr (eigene Rechnung). Steigt Ihre Kasse nur um 0,2 Punkte, sind es etwa 3,20 Euro monatlich – wenig, aber ohne Gegenleistung.

Zwei Gruppen können sich das Vergleichen sparen: Wer Bürgergeld bzw. Grundsicherung bezieht, für den zahlt das Jobcenter den durchschnittlichen Satz – ein Wechsel spart nichts. Kinder sind in der Regel kostenlos familienversichert, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist.

Die Frist, die man leicht verpasst

Erhöht Ihre Kasse den Beitrag, dürfen Sie außerordentlich kündigen – bis zum Ende des Monats, in dem der höhere Satz erstmals gilt. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar ist das der 31. Januar. Die Mitgliedschaft endet dann nach den üblichen zwei Monaten, also am 31. März; ab 1. April sind Sie bei der neuen Kasse. Bis dahin zahlen Sie den höheren Satz. Die sonst üblichen zwölf Monate Bindung entfallen. Wer die Frist verpasst, muss mindestens ein Jahr plus zwei Monate warten.

Ein Detail, das viele nicht wissen: Seit Ende Juli 2026 müssen Kassen ihre Mitglieder nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht mehr per Brief vorab über eine Erhöhung informieren. Das Sonderkündigungsrecht besteht weiter, aber niemand erinnert Sie daran. Ob Ihre Kasse erhöht, sehen Sie auf deren Website, in der Liste des GKV-Spitzenverbands oder spätestens auf der Gehaltsabrechnung im Januar.

So gehen Sie vor: Neue Kasse wählen und beim Antrag angeben, dass Sie wegen einer Beitragserhöhung wechseln – die Kündigung bei der alten Kasse übernimmt die neue elektronisch. Vergleichen Sie nicht nur den Satz, sondern auch Bonusprogramme, Service und Erreichbarkeit; Sprachangebote und Beratung auf Ukrainisch oder Russisch bieten einzelne Kassen unterschiedlich an, fragen Sie vor dem Wechsel nach.

Unsere Einschätzung: Da das Sparpaket mit Entlastungen von bis zu 15 Milliarden Euro eng kalkuliert ist und Blatt zusätzliche Risiken nennt, rechnen wir damit, dass nicht wenige Kassen zum Jahreswechsel erhöhen – mit mittlerer Sicherheit. Notieren Sie sich deshalb den Dezember als Zeitpunkt, die Mitteilung Ihrer Kasse zu prüfen.

Quellen: Verbraucherzentrale, Apotheken Umschau, buerger-geld.org, GKV-Spitzenverband

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