Sa., 31 Okt. 2026 Kyjiw 15:52Berlin 14:52London 13:52 UKR / DE / EN

Zahnersatz 2027: Bis 31. Dezember den alten Zuschuss sichern

Der Kassenzuschuss für Krone und Brücke sinkt 2027 um zehn Punkte. Wer noch 2026 eine Bewilligung bekommt, behält den alten Satz – und was beim Bonusheft zählt.

Zahnersatz 2027: Bis 31. Dezember den alten Zuschuss sichern
Symbolbild: cottonbro studio / Pexels

Der Kassenzuschuss für Krone und Brücke sinkt 2027 um zehn Punkte. Wer noch 2026 eine Bewilligung bekommt, behält den alten Satz – und was beim Bonusheft zählt.

Wer 2027 eine Krone, Brücke oder Prothese braucht, zahlt mehr dazu. Der Festzuschuss der gesetzlichen Kassen sinkt zum 1. Januar um zehn Prozentpunkte. Es gibt allerdings eine Frist, die man noch nutzen kann – und sie läuft in neun Wochen ab.

Was ändert sich genau?

Der Zuschuss bemisst sich an der sogenannten Regelversorgung, also der Standardlösung der Kasse. Bisher übernehmen die Kassen davon 60 Prozent, mit lückenlosem Bonusheft über fünf Jahre 70 Prozent, über zehn Jahre 75 Prozent. Ab 2027 sind es 50, 60 und 65 Prozent. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Sommer in Kraft getreten ist. Laut zm-online, dem Fachmedium der Zahnärzteschaft, wird damit der Stand von September 2020 wieder hergestellt. Die Härtefallregelung für Geringverdiener bleibt unverändert: Wer sie erfüllt, bekommt weiter die komplette Regelversorgung bezahlt.

Was das in Euro heißt, rechnet die Apotheken Umschau (dpa) vor: Bei einer Molarenkrone mit Standardkosten von 400 Euro sinkt der Zuschuss ohne Bonusheft von 240 auf 200 Euro. Bei einer dreigliedrigen Brücke im Oberkiefer (Regelversorgung rund 1.718 Euro) und zehn Jahren Bonusheft fällt er von etwa 1.289 auf 1.116 Euro – 173 Euro mehr Eigenanteil. Wer Keramik oder ein Implantat wählt, trägt ohnehin deutlich mehr selbst.

Wie sichert man sich den alten Satz?

Entscheidend ist nach übereinstimmenden Berichten nicht der Behandlungsbeginn, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kasse den Festzuschuss bewilligt. Wird der Heil- und Kostenplan noch 2026 genehmigt, bleibt der alte Satz auch bei Behandlung im neuen Jahr; die Genehmigung gilt sechs Monate. Praktisch heißt das: Wenn der Zahnarzt eine größere Versorgung empfohlen hat, den Plan jetzt einreichen lassen, nicht erst im Dezember – die Bearbeitung braucht Zeit. Offen ist, ob ein Plan geschützt ist, der vor dem Stichtag eingereicht, aber erst danach bewilligt wird; sicher ist nur die Bewilligung bis 31. Dezember.

Zweiter Punkt ist das Bonusheft. Nötig ist ein Stempel pro Kalenderjahr, also eine Kontrolluntersuchung bis spätestens 31. Dezember; fehlt der von 2026, kann das den Fünf- oder Zehn-Jahres-Bonus kosten. Kinder und Jugendliche haben laut Verbraucherzentrale zwei Kontrolltermine pro Jahr zu Lasten der Kasse, Erwachsene einen. Für Kinder von sechs Monaten bis 17 Jahren zahlt die Kasse außerdem Ernährungs- und Putzberatung, Fluoridlack und Versiegelung der bleibenden Backenzähne.

Unsere Einschätzung: Für die meisten, die nur zur Kontrolle gehen, ändert sich nichts. Teurer wird es für Menschen mit größerem Zahnersatz – und gerade sie haben das Zeitfenster bis Jahresende. Martin Hendges, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, erwartet laut zm-online keine Einbußen bei der Versorgungsqualität, rechnet aber damit, dass ein großer Teil des Eigenanteils künftig über private Zahnzusatzversicherungen läuft. Wer eine solche abschließen will, sollte beachten: Für bereits empfohlene Behandlungen zahlt sie in der Regel nicht.

Wer neu in Deutschland ist und Fragen zum Bonusheft hat, etwa dazu, ob frühere Zahnarztbesuche zählen, fragt am besten direkt bei der Krankenkasse nach; die Kasse entscheidet im Einzelfall.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, zm-online, Apotheken Umschau (dpa), Verbraucherzentrale NRW

EuroPulse auf Telegram: die wichtigsten Nachrichten kurz und auf Ukrainisch →