Wer als Alleinerziehende ohne Unterhalt vom anderen Elternteil auskommen muss, bekommt in Deutschland Unterhaltsvorschuss. Nun will Familienministerin Karin Prien (CDU) die Leistung ab 2027 für 16- und 17-Jährige streichen – und ruft laut Deutschlandfunk am Freitag selbst zu Nachverhandlungen auf. Was gilt heute, was könnte kommen?
Was zahlt der Staat aktuell? Der Unterhaltsvorschuss beträgt monatlich bis zu 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für 6- bis 11-Jährige und 394 Euro für 12- bis 17-Jährige. Gezahlt wird bis zum 18. Geburtstag, ohne zeitliche Obergrenze. Das ist seit der Reform von 2017 so; zuvor endete die Leistung mit 12 Jahren und nach höchstens 72 Monaten. Zahlt der andere Elternteil einen Teil des Unterhalts, wird das angerechnet.
Was plant die Bundesregierung? Prien will die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre senken. Ende Juni hatten sich Bund und Länder auf drei Maßnahmen verständigt: gemeinsame, stärkere Rückholung der Vorschüsse, mehr Druck auf zahlungsunwillige Elternteile – meist Väter – und die niedrigere Altersgrenze. Als Zeitpunkt wurde Anfang 2027 genannt. Ein Gesetzentwurf war nach den uns vorliegenden Berichten bis zuletzt nicht öffentlich.
Warum jetzt der Streit? Die Ausgaben haben sich nach Angaben des Ministeriums seit 2017 etwa vervierfacht, 2025 lagen sie bei rund 3,3 Milliarden Euro. Zurückgeholt wurden nur 17,9 Prozent, in Bayern 20,7 Prozent, in Hamburg und Bremen rund 11 Prozent. Bund und Länder teilen sich die Kosten 40 zu 60, vielerorts tragen die Kommunen den Länderanteil. Die kommunalen Spitzenverbände fordern sogar eine Rückkehr zu den Regeln vor 2017. Für die Altersgrenze 16 rechnet das Familienministerium laut Berichten mit etwa 80.000 bis 110.000 betroffenen Jugendlichen – die Zahlen in den Quellen weichen voneinander ab. Eine Schätzung des BIAJ beziffert die Einsparung auf knapp eine Milliarde Euro, davon rund 396 Millionen beim Bund.
Wer widerspricht? Die SPD lehnt die Kürzung ab und will stattdessen die Rückholung verschärfen, etwa durch Schufa-Einträge, eine längere Verjährungsfrist und eine zentrale Eintreibungsstelle. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), unter der die Ausweitung 2017 beschlossen wurde, nannte den Plan falsch. Daniela Jaspers vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) warnt vor Verlusten von bis zu 394 Euro im Monat. Der Kinderschutzbund fürchtet mehr Kinderarmut, unterstützt aber härteres Vorgehen gegen säumige Eltern. Familienanwalt Argiris Balomatis gab im Tagesspiegel zu bedenken, Jugendliche könnten statt Abitur früher in die Ausbildung drängen.
Und jetzt? Prien selbst hatte Ende September die Reformpläne der Koalition nach den verlorenen Landtagswahlen auf den Prüfstand gestellt, beim Elterngeld rückte sie bereits von der Kürzung ab. Dass sie nun auch beim Unterhaltsvorschuss nachverhandeln will, spricht aus unserer Sicht dafür, dass die Altersgrenze 16 in dieser Form nicht kommt – eher ein Kompromiss mit schärferer Rückholung. Sicher ist das nicht: Bundestag und Bundesrat haben das letzte Wort, und der Spardruck bleibt. Bürgergeld-Haushalte träfe die Kürzung kaum, weil der Vorschuss dort als Einkommen des Kindes angerechnet wird; spürbar wäre sie für Alleinerziehende knapp oberhalb dieser Schwelle.
Was heißt das für Betroffene? Heute gilt das geltende Recht, am Anspruch ändert sich nichts. Antrag beim Jugendamt oder der Unterhaltsvorschussstelle am Wohnort, schriftlich oder online; rückwirkend wird höchstens ein Monat gezahlt, also nicht abwarten. Voraussetzung: Das Kind lebt bei Ihnen, der andere Elternteil zahlt nichts, unregelmäßig oder zu wenig. Bei Kindern ausländischer Eltern hängt der Anspruch vom Aufenthaltsstatus ab – ob Ihr Titel genügt, klärt das Jugendamt. Wer Bürgergeld bezieht, braucht für Kinder von 12 bis 17 Jahren ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro im Monat.
Quellen: Familienportal des Bundes, ZDFheute, Kommunal.de, Vorwärts, Deutschlandfunk



