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Berlin: Linke, Grüne und SPD verhandeln über Koalition

Sechs Wochen nach der Wahl stimmt die Linke für Verhandlungen mit Grünen und SPD. Ob Berlin erstmals links regiert, hängt vor allem am Enteignungsplan.

Berlin: Linke, Grüne und SPD verhandeln über Koalition
Archivfoto: Michielverbeek / Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Sechs Wochen nach der Wahl stimmt die Linke für Verhandlungen mit Grünen und SPD. Ob Berlin erstmals links regiert, hängt vor allem am Enteignungsplan.

Die Berliner Linke hat auf ihrem Landesparteitag in Lichtenberg dafür gestimmt, mit Grünen und SPD Koalitionsverhandlungen aufzunehmen. Beide Partner hatten die Gespräche zuvor gebilligt, die Dreierrunde könnte schon am Montag beginnen. Kommt ein Bündnis zustande, würde Spitzenkandidatin Elif Eralp die erste linke Regierende Bürgermeisterin der Hauptstadt (Stand: 31. Oktober, Abend).

Die Ausgangslage ist ungewöhnlich. Bei der Wahl am 20. September wurde die Linke mit 25,7 Prozent erstmals stärkste Kraft in Berlin, 2023 waren es 12,2. Die CDU kam auf 18,8, die AfD auf 16,3, die Grünen auf 14,3 Prozent. Die SPD fuhr mit 12,1 Prozent ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Abgeordnetenhauswahl ein, FDP und BSW scheiterten an der Fünf-Prozent-Hürde. Die schwarz-rote Koalition verlor ihre Mehrheit, und alle Parteien im Parlament schließen eine Koalition mit der AfD aus (bpb).

Was im Sondierungspapier steht

Das Papier, das die drei Parteien am 17. Oktober vorlegten, ist konkreter als üblich. Größter Streitpunkt ist die Vergesellschaftung: Private Konzerne mit mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin sollen gegen Entschädigung enteignet werden, betroffen wären rund 160.000 Wohnungen von fünf Unternehmen. Die Entschädigung soll bei 16 Milliarden Euro gedeckelt, per Kredit finanziert und über Mieten refinanziert werden. Ein Gesetz ist für Mitte 2028 geplant und würde ein Jahr nach Verabschiedung greifen.

Dazu kommen Vorhaben, die im Alltag spürbarer sein dürften: Mieterhöhungen bei den rund 440.000 landeseigenen Wohnungen sollen auf zwei Prozent im Jahr begrenzt werden, bis 2031 sollen 100.000 Baugenehmigungen erteilt werden, auf dem Tempelhofer Feld wird nicht gebaut, und das Sozialticket (derzeit 27,50 Euro im Monat) soll billiger werden. Schulticket und Schulessen bis Klasse 6 bleiben kostenlos, an Grundschulen soll es ein Handyverbot geben, außerdem sollen 16 Museumssonntage im Jahr wieder frei sein.

Wo es haken kann

Vonovia nennt die Pläne verfassungswidrig; sie würden „einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten“, teilte der Konzern nach der Sondierung mit. Die Durchschnittsmiete in seinem Berliner Bestand beziffert er auf 8,26 Euro pro Quadratmeter. Thorsten Frei (CDU) nannte die Vergesellschaftung nach Angaben der dpa das Dümmste, was man tun könne. Die Bundesregierung hat im Juli beschlossen, solche Überführungen in Gemeineigentum zu unterbinden, einen Gesetzentwurf gibt es bisher nicht.

Auch politisch ist die Lage nicht sicher. 20 SPD-Bundestagsabgeordnete lehnen Koalitionsgespräche „unter den derzeitigen Bedingungen“ ab und verweisen auf wiederkehrende Antisemitismus-Konflikte in der Berliner Linken. Die drei Parteien wollen deshalb eine gemeinsame Erklärung gegen Antisemitismus in den Koalitionsvertrag schreiben, mit möglichen Sanktionen bis zum Fraktionsausschluss. Die Abgeordnete Vanessa Emde, deren Nahost-Positionen umstritten sind, hat nach Angaben der Fraktionsspitze keine gemeinsame Arbeitsgrundlage mehr. Die Linksjugend Solid lehnt das Bündnis ab, rund 80 Menschen demonstrierten vor dem Parteitag. Eralp sagte dort: „Ich werde nicht aufgeben.“

Unsere Einschätzung: Eine Einigung auf einen Koalitionsvertrag ist wahrscheinlich, weil alle drei Parteien Sondierung und Verhandlungen bereits gebilligt haben. Der eigentliche Test ist das Vergesellschaftungsgesetz, bei dem Klagen sicher sind. Mit der Wahl einer Regierenden Bürgermeisterin ist realistisch erst im Winter zu rechnen; das ist eine Schätzung, kein Termin.

Für Ukrainerinnen und Ukrainer in Berlin sind zwei Punkte relevant. Die Mietenpolitik betrifft jeden, der zur Miete wohnt. Außerdem wollen die Parteien ein kommunales und Landeswahlrecht für Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt anstreben, soweit Landeskompetenzen reichen. Bislang dürfen Nicht-EU-Bürger weder das Abgeordnetenhaus noch die Bezirksparlamente wählen. Rechtlich ist das heikel: Das Bundesverfassungsgericht kippte 1990 entsprechende Landesgesetze in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wer 2022 gekommen ist, würde die Fünfjahresfrist ohnehin erst 2027 erreichen.

Quellen: ZDFheute, bpb, Stuttgarter Zeitung (dpa), Volksstimme (dpa)

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