Laut Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen muss ein Leichnam spätestens nach Ablauf von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden. Bei extremer Hitze könne es aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch notwendig sein, den Leichnam noch schneller zu überführen, sagte Stollmann. Nach dem bisherigen Kenntnisstand habe es sich eher um „solitäre Problemlagen“ gehandelt und nicht unbedingt um ein flächendeckendes Phänomen. Es gebe aber eine gute Netzwerkarbeit unter den Bestattern, die einander helfen.
Ob die Hitzewelle eine Übersterblichkeit verursacht habe, könne derzeit noch nicht mit konkreten Zahlen belegt werden, sagte Stollmann weiter. Die Daten der Todesursachenstatistik 2026 würden wegen der Meldewege voraussichtlich erst bis Herbst 2027 vorliegen. Die Auswertung erfolge für das gesamte Jahr und nicht für einzelne Monate oder Wochen. Zudem werde in der Statistik nur das Grundleiden dokumentiert.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte mit Blick auf die tagelange Extremhitze: „Das waren für das gesamte Gesundheits- und Pflegesystem und Rettungssystem, vor allen Dingen am Samstag und Sonntag, äußerst herausfordernde Situationen.“ Ohne Frage sei es in Krankenhäusern und Notfallambulanzen teilweise zu schwierigen Stunden gekommen. Nirgendwo aber habe es ein sogenanntes übergeordnetes Versorgungsproblem gegeben. „Es hat lokale Versorgungsprobleme gegeben, aber die sind dann auch lokal gelöst worden.“
Quelle: www.spiegel.de



