Wer heimlich Betäubungsmittel in ein Getränk mischt und dann vergewaltigt oder raubt, muss künftig mindestens fünf Jahre ins Gefängnis. Der Bundestag hat die Verschärfung am Freitag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken beschlossen, die AfD enthielt sich. Bisher lag die Untergrenze bei drei Jahren.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2024: Flüssigkeiten aus der Pipette gelten demnach nicht als „gefährliches Werkzeug“. K.o.-Tropfen konnten deshalb nicht wie eine Waffe gewertet werden; die heimliche Gabe floss nur als Strafzumessung ein. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), im Mai vom Kabinett gebilligt, stellt „alle festen, flüssigen oder gasförmigen Mittel“ ausdrücklich gleich, wenn sie geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen. Geändert werden die Paragrafen 177 und 250 des Strafgesetzbuchs. Laut Hubig gilt das auch, wenn ein Partner zu Hause betäubt und übergriffig wird.
Wer sagt was?
Bei der Anhörung im Rechtsausschuss am 5. Oktober unterstützten Sachverständige die höhere Mindeststrafe weitgehend. BGH-Richterin Angelika Allgayer nannte fünf Jahre angesichts der Folgen angemessen. Gegen den Entwurf hatten sich zuvor die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein ausgesprochen: Es gebe keine Strafbarkeitslücke, schon heute seien bis zu 15 Jahre möglich, zudem sei das Phänomen empirisch schlecht erfasst. Auch der Richterbund hält die Verschärfung für vertretbar, betont aber, dass vor allem das Risiko, erwischt zu werden, abschreckt, und verweist auf überlastete Staatsanwaltschaften.
Der eigentliche Engpass liegt nach Ansicht mehrerer Fachleute bei der Beweissicherung. Die Substanzen sind oft nach wenigen Stunden im Körper nicht mehr nachweisbar. Juristinnenbund und Institut für Menschenrechte forderten deshalb kostenlose, anzeigenunabhängige Spurensicherung. Hubig sagte im Bundestag, Beweise könnten in Krankenhäusern und speziellen Einrichtungen auch anonym gesichert werden. Die Grünen wollen zudem den Begriff „K.o.-Tropfen“ durch „Spiking“ ersetzen, damit auch Kokain, flüssiges Ecstasy oder Fentanyl erfasst sind – dafür gab es keine Mehrheit.
Was Betroffene jetzt wissen sollten
Wer vermutet, betäubt worden zu sein – Gedächtnislücken, plötzliche Benommenheit nach einem Getränk –, sollte so schnell wie möglich in eine Klinik oder Notaufnahme gehen und nicht duschen oder Kleidung wechseln, wenn es vermeidbar ist. Urin- und Blutproben sind in den ersten Stunden am aussagekräftigsten. Notruf: 110 oder 112. Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr unter 116 016 erreichbar, anonym, kostenlos und auch auf Ukrainisch. Eine Anzeige ist keine Voraussetzung für die Beratung.
Unsere Einschätzung: Die Wirkung der Reform wird vor allem davon abhängen, ob Polizei und Ärzte schnell testen. Wann das Gesetz in Kraft tritt, nannten die ausgewerteten Berichte nicht; der Bundesrat muss nach bisherigem Stand nicht zustimmen, kann sich aber äußern.
Quellen: Bundestag (Anhörung), ZDFheute, LTO, Neue Westfälische



