Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die Organklage der Linken-Fraktion als unzulässig. Den Antragstellern fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, teilte das Gericht mit. Die Fraktion habe vor Einleitung des Verfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehe.
Die Linke wollte mit dem Eilverfahren verhindern, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. Sie kritisierte, das Gesetz vergrößere die Lücke zur Erreichung der Klimaziele, und forderte Angaben zur Klimawirkung und zur Verfügbarkeit von Biogasen. Der Eilantrag sollte Zeit schaffen, diese Informationen nachzuliefern.
Die schwarz-rote Koalition plant mit dem Gesetz, Kernpunkte der früheren Ampel-Regelung zu kippen. Neben Wärmepumpe, Fernwärme und Biomasse sollen auch neue Gas- und Ölheizungen erlaubt sein, sofern sie ab 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen ist ab 2028 eine Grüngasquote vorgesehen.
Die Klage erinnert an ein Verfahren aus dem Sommer 2023, als das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann die Verabschiedung des alten Heizungsgesetzes stoppte. Am 23. Juli – drei Jahre nach dem erfolgreichen Eilantrag – urteilt das Gericht nun im Hauptverfahren zu Heilmanns Klage. Dabei geht es um die Frage eines verfassungsrechtlichen Tempolimits für die Beratung von Gesetzentwürfen.
Quelle: www.tagesspiegel.de



