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„Spiegel“ zwingt Christian Ulmen in Hauptsacheverfahren

Der „Spiegel“ akzeptiert einen Gerichtsbeschluss nicht, der dem Magazin weitere Aussagen über Schauspieler Christian Ulmen verbietet. Das Nachrichtenmagazin hat beim Landgericht Hamburg beantragt, Ulmen zur Erhebung einer Hauptsacheklage aufzufordern.

„Spiegel“ zwingt Christian Ulmen in Hauptsacheverfahren
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Der „Spiegel“ akzeptiert einen Gerichtsbeschluss nicht, der dem Magazin weitere Aussagen über Schauspieler Christian Ulmen verbietet. Das Nachrichtenmagazin hat beim Landgericht Hamburg beantragt, Ulmen zur Erhebung einer Hauptsacheklage aufzufordern.

Der „Spiegel“ will den Eilbeschluss des Oberlandesgerichts Hamburg (OLG) vom Juni nicht hinnehmen, der bestimmte Textpassagen über Vorwürfe von Ex-Frau Collien Fernandes untersagt. Eine Sprecherin des Magazins erklärte am Donnerstag gegenüber dem Evangelischen Pressedienst, man habe beim Landgericht Hamburg beantragt, Ulmen zur Erhebung der Hauptsacheklage aufzufordern. Gegen den OLG-Beschluss selbst gibt es keine direkten Rechtsmittel.

Reicht Ulmen die Hauptsacheklage nicht in einer bestimmten Frist ein, könnte die OLG-Verfügung für gegenstandslos erklärt werden. Das Hauptsacheverfahren würde erneut vor dem Landgericht Hamburg beginnen und könnte vor dem Bundesgerichtshof enden. Derzeit ist es dem „Spiegel“ untersagt, den Eindruck zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau hergestellt oder verbreitet – das OLG sah dafür keinen ausreichenden Beweis.

Hintergrund des Streits ist ein Artikel des „Spiegels“ vom März unter der Überschrift „Entblößt im Netz“ sowie ein nahezu identischer Online-Text mit dem Titel „Strafanzeige gegen Christian Ulmen – „Du hast mich virtuell vergewaltigt““. Collien Fernandes erhob darin schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann, unter anderem wegen Identitätsdiebstahls. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: www.faz.net