Der Richter sah in dem Urteil ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit. Angesichts des Anstiegs politischer Gewalttaten sei der Prozess zentral zum Schutz der demokratischen Willensbildung, betonte er. Die Tat ereignete sich an einem Sonntag im Januar 2025, als drei Wahlkampfhelfer der Grünen in Bookholzberg Plakate für die vorgezogene Bundestagswahl klebten.
Der Angeklagte rief ihnen Beleidigungen wie „Scheiß Grüne!“ und „Grüne Schweine!“ zu, hob den rechten Arm zum Hitlergruß und rief die Parole „Deutschland den Deutschen!“. Dann riss er ein Plakat ab und schlug zu. Als die Opfer ihn fotografieren wollten, kehrte er zurück und verletzte einen der Helfer mit einem Schlag ins Auto lebensgefährlich am Kopf. Eine Anwohnerin filmte die Tat.
Die Anklage betrachtet die Tat als rechtsextrem motiviert. Die Nebenklage belegte, dass sich der Angeklagte in diversen rechtsextremen Gruppen bewegte, darunter die Bremer Hooligangruppe Standarte und deren Nachwuchsorganisation Nordsturm. Zudem soll der Angeklagte im Umfeld des rechtsextremen Nordic Fightclub Bremen aktiv gewesen sein. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen eines Hitlergrußes und einer Attacke auf Jugendliche beim Bookholzberger Schützenfest 2024 wurde laut Staatsanwaltschaft regulär vorläufig eingestellt. Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt mitteilen, die Tat tue ihm leid; er habe sich von der Hooliganszene distanziert und befinde sich seit Sommer 2025 im Kontakt mit dem Extremismusaussteigerprogramm des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Aktion Neustart.
Quelle: www.zeit.de



