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Tschechien darf Neonazi Liebich an Deutschland ausliefern

Tschechien darf die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Tschechien darf Neonazi Liebich an Deutschland ausliefern
Bild: abendzeitung-muenchen.de

Tschechien darf die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Die 55-jährige Rechtsextremistin war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Nach der Verurteilung ließ Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern und den Vornamen von Sven in Marla Svenja anpassen. Kritiker werteten dies als Provokation und Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April im tschechischen Krasna nahe der deutschen Grenze festgenommen worden. Sie sitzt derzeit in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, wo mehr als 1.200 Häftlinge untergebracht sind. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, teilte die Gerichtssprecherin mit. Zuständig dafür sind die Polizeiorgane.

Als letzte Möglichkeit könnte Liebich noch das Verfassungsgericht in Brünn anrufen, was jedoch als unwahrscheinlich gilt. Die endgültige administrative Entscheidung liegt beim tschechischen Justizminister Jeronym Tejc. Sollte die Übergabe erfolgen, würde Liebich voraussichtlich in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden.

Quelle: Stadt München