Farhad N. soll in der Untersuchungshaft in Stadelheim randaliert und Bedienstete mit dem Tod bedroht haben. Eine Richterin des Oberlandesgerichts ordnete die Maßnahme an, da N. Anfang Mai gegen die Haftraumtür geschlagen und die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) bedroht haben soll. Dabei äußerte er, dass er die Bediensteten umbringen werde.
Die Richterin sieht aufgrund dieser Vorfälle Anlass für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen. N. muss nun während der Hauptverhandlung Fußfesseln tragen, da eine mildere Maßnahme nicht in Betracht gezogen werden kann. Der Angeklagte steht seit Januar vor Gericht, weil er am 13. Februar des vergangenen Jahres mit seinem Auto in eine Verdi-Demonstration gefahren war, bei der zwei Menschen starben.
Der Generalbundesanwalt geht von einer islamistischen Gesinnung aus. Bisher gab es mehr als 20 Verhandlungstage, in denen zahlreiche Geschädigte des Anschlags aussagten. Der Angeklagte selbst hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Quelle: www.sueddeutsche.de



