Die Vereinbarung regelt die Nutzung von Gerätedaten zur Verbesserung, Wartung und Fehleranalyse der Dienste. Betroffen sind Meta-, Support- und Diagnosedaten sowie Smarthome-Daten. Nutzer können einzelne Punkte ablehnen, was jedoch Funktionseinschränkungen zur Folge haben kann.
Besonders die Diagnose- und Wartungsfunktionen stoßen auf Kritik. Fritz behält sich vor, bei Fehlern oder Missbrauchsverdacht technische Diagnosedaten zu erheben – darunter Geräte-ID, Firmware-Version, Provider und Konfigurationsdetails. Ein zufällig ausgewählter, geschützter Port kann zur Kommunikation geöffnet werden.
Laut boerse-express.com setzt Fritz mit den 25 neuen Bestimmungen den EU Data Act um und gilt als erstes großes Unternehmen mit entsprechend aktualisierten Regeln. Die erhobenen Daten sollen weder für Marketing genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.
Quelle: t3n.de



