Di., 27 Okt. 2026 Kyjiw 10:07Berlin 09:07London 08:07 UKR / DE / EN

Kein Konto bekommen? Ihr Recht auf das Basiskonto

Banken lehnen Neuankömmlinge manchmal ab. Das Basiskonto ist ein gesetzlicher Anspruch: Frist zehn Geschäftstage, Unterlagen, Kosten und was bei einem Nein hilft.

Kein Konto bekommen? Ihr Recht auf das Basiskonto
Symbolbild: Kindel Media / Pexels

Banken lehnen Neuankömmlinge manchmal ab. Das Basiskonto ist ein gesetzlicher Anspruch: Frist zehn Geschäftstage, Unterlagen, Kosten und was bei einem Nein hilft.

Ohne Konto geht in Deutschland wenig: Miete, Gehalt, Jobcenter-Leistungen und Kindergeld laufen über ein Girokonto. Wer neu ankommt, bekommt trotzdem nicht immer eines – etwa weil ein Online-Identitätscheck scheitert oder die Bank „nicht zuständig“ sein will. Dabei gibt es einen gesetzlichen Anspruch: das Basiskonto.

Rechtsgrundlage ist das Zahlungskontengesetz (ZKG). Nach der offiziellen Leistungsbeschreibung im FIM-Portal, die das Bundesfinanzministerium freigegeben hat, hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch darauf – ausdrücklich auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete. Voraussetzung ist, dass man in Deutschland noch kein nutzbares Konto hat. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass auch aus der Ukraine Geflüchtete einen Anspruch haben; eine ausdrückliche Nennung des Status nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben wir in den Quellen nicht gefunden.

Was die Bank akzeptieren muss – und was nicht zählt

Als Identitätsnachweis gilt ein Pass oder Personalausweis. Wer keinen gültigen Pass hat, kann laut Verbraucherzentrale ein ukrainisches Ausweisdokument zusammen mit einem deutschen Behördenpapier vorlegen, etwa einer Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung oder Meldebescheinigung. Asylsuchende nutzen ihren Ankunftsnachweis, Geduldete die Duldungsbescheinigung. Den Antrag stellt man schriftlich auf dem gesetzlichen Formular; die Bank muss es bereitstellen, auch online. Eine schlechte Schufa ist kein Ablehnungsgrund.

Das Konto muss Bareinzahlungen und -abhebungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Kartenzahlungen ermöglichen. Einen Dispo muss die Bank nicht einräumen. Bietet sie für ihre anderen Girokonten Online-Banking an, muss das auch beim Basiskonto gehen.

Die Bank hat nach Antragseingang zehn Geschäftstage Zeit. Ablehnen darf sie nur in gesetzlich genau aufgezählten Fällen, zum Beispiel wenn man schon ein nutzbares Konto besitzt, wenn in den vergangenen drei Jahren eine Vorsatztat gegen die Bank verurteilt wurde oder wenn sie ihre Identifizierungspflichten nicht erfüllen kann. Genau Letzteres ist in der Praxis das Hauptproblem: Bei unklarer Staatsangehörigkeit oder fehlenden Papieren zögern Banken.

Kostenlos ist das Konto nicht automatisch

Die Bank darf ein „angemessenes“ Entgelt verlangen (§ 41 ZKG), feste Obergrenzen gibt es nicht. Die Verbraucherzentralen meinen, das Basiskonto sollte nicht teurer sein als das Standard-Privatkonto derselben Bank. Als Orientierung nennen sie 6,45 Euro im Monat: Der Wert stammt aus einem BGH-Verfahren (XI ZR 119/19, 30. Juni 2020), in dem eine Klausel der Deutschen Bank mit 8,99 Euro plus Zusatzkosten gekippt wurde. Wer deutlich mehr zahlt, kann Gebühren möglicherweise zurückfordern. Das ist eine Einschätzung der Verbraucherschützer, kein Gesetz.

Gekündigt werden darf das Konto nur aus engen Gründen, etwa bei Straftaten gegen die Bank, falschen Angaben bei der Eröffnung oder mindestens 100 Euro offenen Kontogebühren über drei Monate. Schulden oder eine schlechte Bonität reichen nicht.

Bank sagt Nein oder schweigt?

Dann kann man bei der Finanzaufsicht BaFin eine Prüfung beantragen – kostenlos, mit dem gesetzlichen Formular oder online. Die BaFin kann die Bank anweisen, das Konto zu eröffnen. Die Verbraucherzentralen halten diesen Weg für den wirksamsten und günstigsten; Schlichtungsstelle und Klage vor dem Landgericht sind Alternativen. Hilfreich: den Antrag mit Datumsstempel quittieren lassen oder per Einschreiben schicken, damit die Zehn-Tage-Frist belegbar ist.

Unsere Einschätzung: Wer es schriftlich auf dem Formular versucht, statt am Schalter mündlich, hat deutlich bessere Karten – die Frist läuft dann, und die Bank muss begründen. Probleme sind vor allem bei reinen Online-Banken mit Video-Ident zu erwarten; eine Filialbank oder Sparkasse vor Ort ist oft der einfachere Weg. Die genannten Verbraucherzentrale-Seiten stammen von 2024 und 2025; im Einzelfall lohnt eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder einer Migrationsberatung.

Quellen: Leistungsbeschreibung Basiskonto (FIM-Portal, BMF-freigegeben), Verbraucherzentrale NRW, Verbraucherzentrale Bundesverband

EuroPulse auf Telegram: die wichtigsten Nachrichten kurz und auf Ukrainisch →