Die Bundesregierung will verhindern, dass Berlin Wohnungskonzerne vergesellschaftet – und legt dafür nun konkrete Bedingungen vor. Nach Angaben eines Sprechers des Bundesinnenministeriums, die am Montag bekannt wurden, sieht der Entwurf für ein „Investitionsschutzgesetz“ von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) drei Hürden vor: Entschädigung nur zum vollen Marktwert, nur in bar und nur, wenn die Vergesellschaftung „zwingend notwendig“ ist.
Die Eckpunkte gehen auf einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli zurück und waren am Sonntag zuerst durchgesickert. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht; er wird zwischen dem Innenministerium und den SPD-geführten Justiz- und Bauressorts abgestimmt.
Warum die drei Hürden so teuer wären
Hintergrund ist ein Papier, das Linke, Grüne und SPD in Berlin am 17. Oktober nach ihren Sondierungen vorgelegt haben. Danach sollen Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen in der Hauptstadt einen Teil ihres Bestands abgeben müssen; 10.000 Wohnungen dürften sie behalten. Betroffen wären nach Schätzungen rund 140.000 bis 160.000 Wohnungen, darunter die von Vonovia. Die Entschädigung soll bei höchstens 16 Milliarden Euro liegen – deutlich unter dem Marktwert. Ein Finanzierungskonzept soll 2027 folgen, ein Gesetzentwurf Mitte 2028. Schon 2021 hatten 59,1 Prozent der Berlinerinnen und Berliner in einem Volksentscheid für Enteignungen großer Vermieter gestimmt.
Dobrindts Regeln würden diese Rechnung kippen. Marktwert statt Abschlag, Bargeld statt langfristiger Anleihen: Der „Tagesspiegel“ verweist auf Experten, nach denen sich die Summe verdreifachen könnte. Bar zu zahlen, würde zudem mit der Schuldenbremse kollidieren. Und der Nachweis, dass Förderung und Neubau nicht reichen, dürfte angesichts verfehlter Bauziele schwer zu führen sein.
Unionsfraktionsvize Günter Krings nannte die Vorschläge „vernünftig und fair“. Die Linke-Fraktionschefin im Abgeordnetenhaus, Elif Eralp, sagte: „Ich gehe klar davon aus, dass das verfassungswidrig ist.“ Linke-Politikerin Caren Lay sprach von einem juristischen „Himmelfahrtskommando“. Bemerkenswert ist der Ton in der SPD: Der Berliner Spitzenkandidat Steffen Krach warf der Union laut „Süddeutscher Zeitung“ „himmelschreiende Planlosigkeit“ vor, während die Bundes-SPD über ihre Ministerien an den Eckpunkten mitgearbeitet hat.
Was Karlsruhe entscheiden müsste
Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt es, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen. Angewandt wurde er seit 1949 nie. Wie hoch die Entschädigung sein muss, lässt der Text offen – ein Marktwert-Zwang steht dort nicht.
Die Kompetenz liegt bei Bund und Ländern gemeinsam. Der Bund darf nur eingreifen, wenn es um gleichwertige Lebensverhältnisse oder die Rechts- und Wirtschaftseinheit geht. Der Jenaer Verfassungsrechtler Timo Laven sagte dem ZDF, das lasse sich „wohl unterschiedlich beantworten“; faktisch käme das Gesetz aber einer Sperre für Berlin gleich. Quentin Herbster nennt es im „Verfassungsblog“ ein „bloßes Verhinderungsgesetz“, das verfassungswidrig wäre. Der Staatsrechtler Ulrich Battis hält dagegen Barzahlung und Notwendigkeitsprüfung für „gut umsetzbar“, einen strikten Marktwert-Zwang aber für riskant. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte schon im Sommer erklärt, ein pauschales Verbot sei „sicher nicht möglich“ (wir berichteten).
Unsere Einschätzung: Der Streit dürfte in Karlsruhe enden, vermutlich nicht vor 2028. Das Bundesgesetz würde bis dahin wirken, denn ein Bundesgesetz sperrt Landesrecht, bis es aufgehoben wird. Für Mieterinnen und Mieter großer Vermieter heißt das: Mietsenkungen durch Vergesellschaftung sind in absehbarer Zeit unwahrscheinlich. Sicher ist das nicht – es hängt davon ab, ob die Koalition die Marktwert-Klausel entschärft. Wie die Finanzbranche das Thema sieht, lesen Sie hier.
Quellen: ZDFheute, Tagesspiegel, Verfassungsblog, dpa/Volksstimme, Grundgesetz, Art. 15



