Fast 80 Prozent der getesteten Webseiten verstoßen gegen mindestens eines der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien der Barrierefreiheit. Das ergibt eine automatisierte Analyse von BR Data, über die der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet. Bei den Startseiten von knapp 1.300 bayerischen Städten und Gemeinden fand der Test sogar bei 86 Prozent Barrieren.
Für Menschen mit Behinderung heißt das: Digitale Angebote sind oft kaum oder gar nicht nutzbar. Die Schriftdolmetscherin Melanie Fleischmann ist blind und bewegt sich mit Sprachausgabe und Tastatur durchs Internet. Mehrmals die Woche stoße sie auf Webseiten, die sie viel Zeit kosteten, sagte sie dem Bayerischen Rundfunk. Manchmal könne sie nicht direkt zum richtigen Link springen und müsse sich erst die ganze Seite vorlesen lassen.
Was der Test geprüft hat
BR Data hat nach Angaben von tagesschau.de die Startseiten von mehr als 500 Webangeboten öffentlicher Einrichtungen getestet, darunter Ministerien und Behörden auf Bundesebene, außerdem rund 100 große und beliebte Online-Shops. Laut BR Data wurden rund 2.000 Webseiten automatisiert geprüft. Seit 2020 müssen alle Webseiten öffentlicher Stellen barrierefrei sein, mittlerweile gilt das auch für Onlineshops und Buchungsportale. Sie müssen technische Standards erfüllen, etwa zu Farbkontrast, Schriftgröße oder der Anzeige von Elementen.
Die Verstöße sind laut tagesschau.de teils gravierend: Mal sind Links nicht ausreichend beschriftet, sodass blinde Menschen nicht wissen, wohin sie führen. Mal ist der Seitenaufbau so, dass Menschen, die keine Maus bedienen können und auf die Tastatur angewiesen sind, nur schwer navigieren können. „Vor allem bei Menschen mit chronischen Schmerzen kann jede motorische Bewegung eine große Belastung sein. Dann kommen sie bei ineffizienten Abläufen vielleicht gar nicht zum letzten Menüpunkt, wo sie hinwollen“, sagte Nina Gerling dem Bayerischen Rundfunk. Sie arbeitet als Beraterin für Barrierefreiheit und sitzt im Vorstand des neu gegründeten Vereins Barrierenwatch.
Ein Gesetzentwurf, mit dem „keiner so richtig glücklich“ ist
In Deutschland ist die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit von 2016 seit 2018 im Behindertengleichstellungsgesetz umgesetzt. Den Stand der Umsetzung muss Deutschland regelmäßig an die EU melden. Die zuständige Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik kommt in ihrem jüngsten Bericht aus dem Jahr 2025 zu dem Schluss, der Stand der Barrierefreiheit von Webseiten habe sich im Berichtszeitraum „insgesamt nicht wesentlich verbessert und bei den mobilen Anwendungen eher verschlechtert“. Keine einzige Behördenwebseite und keine App habe die vollständige Barrierefreiheit nach allen Anforderungen erreicht.
Im Bundestag wird derzeit ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für strengere Inklusionsregeln debattiert. Laut tagesschau.de ist daran „keiner so richtig glücklich“; Kritiker befürchten, der Entwurf gehe nicht weit genug. Das Bundessozialministerium teilt auf BR-Anfrage mit, für die öffentlichen Stellen bleibe es herausfordernd, alle Kriterien vollständig zu erfüllen. Allerdings habe die Sensibilisierung für digitale Barrierefreiheit insgesamt zugenommen.
Die Kommunen verweisen auf die Kosten. Der Bayerische Gemeindetag schreibt auf BR-Anfrage, es sei wünschenswert, „dass möglichst viele digitale Barrieren abgebaut werden“, weist aber auf die finanziellen Herausforderungen hin. Websites an die Vorgaben anzupassen, könne schnell mehrere tausend Euro kosten. Das bayerische Digitalministerium teilt dem BR mit, man unterstütze Kommunen fachlich, habe aber keinen unmittelbaren Einfluss auf deren Angebote. Zuständig für die digitale Barrierefreiheit sind die Kommunen selbst.
Katrin Langensiepen, Grünen-Abgeordnete im EU-Parlament, will das Kostenargument nicht gelten lassen: „Wir haben die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und in Artikel 9 steht, dass Zugänglichkeit zu Informationen ein Menschenrecht ist. Wir haben hier eine ganz klare Gesetzeslage.“
Fast 300 Fälle gelöst – aber noch kein Shop verboten
Auch bei Online-Shops verstoßen laut der BR-Analyse etwa 80 Prozent gegen mindestens ein Kriterium. Der Digitalbranchenverband Bitkom teilt dem BR mit: „Bei der digitalen Barrierefreiheit gibt es weiterhin deutlichen Nachholbedarf.“ Man brauche praxistaugliche Vorgaben und Rechtssicherheit für die Unternehmen.
Seit vergangenem Jahr können sich Unternehmen und Betroffene an die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Magdeburg wenden. Sie kann Bußgelder verhängen oder im Extremfall den Betrieb eines Online-Shops verbieten. Ein solches Verbot hat es bislang nicht gegeben, wie die Stelle auf Anfrage schreibt. In fast 300 Fällen konnte sie nach eigenen Angaben Barrieren beseitigen. Der Verein Barrierenwatch bietet eine eigene Plattform an, damit Betroffene die richtige zuständige Stelle finden – manchmal könne schon eine kleine Änderung den entscheidenden Unterschied machen.
Anmerkung der Redaktion: Die Analyse beruht auf automatisierten Tests von Startseiten; sie zeigt Verstöße gegen technische Kriterien, nicht die vollständige Nutzbarkeit jeder einzelnen Unterseite.



