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Zusatzbeitrag 2027 offiziell: 2,9 %, doch Ihre Kasse entscheidet

Das Gesundheitsministerium hat den Durchschnitt für 2027 festgelegt. Warum Ihr eigener Satz trotzdem steigen kann und bis wann Sie noch wechseln dürfen.

Zusatzbeitrag 2027 offiziell: 2,9 %, doch Ihre Kasse entscheidet
Grafik: EuroPulse

Das Gesundheitsministerium hat den Durchschnitt für 2027 festgelegt. Warum Ihr eigener Satz trotzdem steigen kann und bis wann Sie noch wechseln dürfen.

Stand: 30. Oktober 2026. Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 auf 2,9 Prozent festgelegt – so hoch wie für 2026. „Diese Entwicklung haben wir jetzt gestoppt“, sagte Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). „Das kann nur ein erster Schritt sein.“

Wichtig ist, was diese Zahl nicht ist: kein Preis, den Sie zahlen. Sie ist eine Rechengröße. Jede der rund 90 Kassen legt ihren eigenen Satz fest, zusätzlich zum einheitlichen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Schon 2026 sollte der Durchschnitt bei 2,9 Prozent liegen; tatsächlich erheben die Kassen nach Angaben des GKV-Spitzenverbands im Schnitt etwa 3,1 Prozent. Die Spanne reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent.

Woher die Stabilität kommen soll

Die Grundlage lieferte der Schätzerkreis aus Ministerium, Bundesamt für Soziale Sicherung und GKV-Spitzenverband, der am 13. und 14. Oktober tagte. Er rechnet für 2026 mit Ausgaben der Kassen von 370,1 Milliarden Euro und für 2027 mit 378,1 Milliarden – ein Plus von rund 8 Milliarden, gut zwei Prozent (dpa nennt drei Prozent; die Zahlen im Bericht der Fachpresse ergeben rechnerisch etwas weniger). 2026 waren die Ausgaben noch um etwa 7 Prozent gestiegen. Das Ministerium führt die Bremse vor allem auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück, das der Bundestag am 10. Juli beschlossen hat: Ausgabengrenzen für Kliniken, ein höherer Herstellerabschlag auf Arzneimittel, höhere Zuzahlungen (plus 50 Prozent) und ab 2028 ein Zuschlag für beitragsfrei mitversicherte Ehepartner, von dem Eltern von Kindern bis 12 Jahre ausgenommen sind. Ohne Gegenmaßnahmen drohte 2027 eine Lücke von rund 19 Milliarden Euro, bis 2030 etwa 44 Milliarden.

Die Einspareffekte beziffert das Ministerium unterschiedlich: Im Schätzerkreis-Umfeld ist von bis zu 15 Milliarden Euro die Rede, in der aktuellen Mitteilung von bis zu 19 Milliarden. Beides sind Zielgrößen, keine gebuchten Einsparungen.

Warum Skepsis angebracht ist

Die 2,9 Prozent berücksichtigen nicht, dass viele Kassen ihre Reserven erst auffüllen müssen. GKV-Spitzenverbandschef Oliver Blatt warnt, einige Kassen würden die Mindestrücklage bis Jahresende nicht erreichen. Zusätzlich sieht er in der geplanten „Standortklausel“ für Pharmafirmen ein Risiko von bis zu 1,3 Milliarden Euro. Der Grünen-Politiker Janosch Dahmen erwartet 2027 mindestens 3,1 Prozent im Schnitt und erinnert daran, dass das Stabilitätsversprechen schon 2026 nicht gehalten hat. SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis dagegen nennt die Prognose eine gute Nachricht für rund 75 Millionen Versicherte. Unsere Einschätzung: Ein Durchschnitt knapp über 3 Prozent ist wahrscheinlicher als exakt 2,9; ob Ihre eigene Kasse erhöht, entscheidet sich bei den meisten erst im Dezember – etwa HEK am 17., KKH am 18. und 19. Dezember.

Was Sie jetzt tun können

Erhöht Ihre Kasse zum 1. Januar, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie müssen die neue Kasse spätestens bis 31. Januar wählen, eine Kündigung bei der alten ist nicht nötig. Die alte Mitgliedschaft endet mit Ablauf des übernächsten Monats – wer im Januar wählt, ist ab 1. April bei der neuen Kasse. Mitglieder mit Wahltarif Krankengeld sind ausgenommen. Was ein halber Punkt Unterschied bedeutet, lässt sich leicht rechnen: Bei 3.000 Euro Bruttogehalt zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag je zur Hälfte – 0,5 Prozentpunkte kosten Sie also 7,50 Euro im Monat, 90 Euro im Jahr.

Politisch bleibt das Thema offen: Die FinanzKommission Gesundheit soll bis Ende 2026 weitere Strukturvorschläge vorlegen. Mehr zum Kassenwechsel lesen Sie in unserem früheren Beitrag: Krankenkasse 2027: Frist für den Wechsel nicht verpassen.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, ZDFheute, Berliner Zeitung, zm-online, Apotheken Umschau

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